330'000 Franken abkassiert und mit Jaguar vorgefahren
Jetzt will das Sozialamt das Geld zurück

Das Sozial-Schmarotzer-Ehepaar sorgt für Empörung! Hassan E.* (51) und Diana E. (45) haben in der Schweiz 330'000 Franken Sozialhilfe bezogen, obwohl sie im Libanon ein Haus und Grundstücke besitzen. Nach der Verurteilung fordern die Sozialen Dienste der Stadt Zürich das Geld zurück.
Publiziert: 31.10.2017 um 23:39 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 17:31 Uhr
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Hassan und Diana E. bezogen 330 000 Fr. Sozialhilfe, obwohl sie im Libanon ein Haus und Grundstücke besassen.
Foto: Philippe Rossier
Beat Michel

Neun Jahre lang hat das Ehepaar Hassan E.* (51) und Diana E. (45) mit drei schulpflichtigen Kindern in Zürich Sozialhilfe bezogen – total über 330'000 Franken. Den Behörden hatten sie verschwiegen, dass sie in ihrer Heimat, dem Libanon, zwei Grundstücke und ein Haus besitzen. Eine klare Straftat. In Zürich darf keine Sozialhilfe bezogen werden, wenn das Vermögen einer Familie höher als 10'000 Franken ist. Laut Anklageschrift sind die Grundstücke und das Haus aber mindestens 600'000 Franken wert.

Genauso dreist auch der Auftritt des Ehepaars am Montag beim Prozess: Der arbeitslose Schneider und seine Frau fuhren im Jaguar vor. Das Zürcher Bezirksgericht sprach Hassan E. und Diana E. des mehrfachen Betrugs schuldig und verurteilte sie zu bedingten Gefängnisstrafen von 18 und 12 Monaten.

Die Sozialen Dienste wollen das Geld zurück

Jetzt will das Sozialamt das Geld zurück! Wie es gegenüber BLICK bestätigt, werde eine Rückforderungsverfügung über den Schadensbetrag gestellt. Sprecherin Beatrice Henes sagt: «Wir fordern unrechtmässig bezogene Sozialhilfe zurück. Wenn wir keine Vereinbarung über die Rückzahlung abschliessen können, beschreiten wir den Betreibungsweg. Auch in diesem Fall.»

Zügeln schützt nicht vor der Forderung

Die Familie ist wegen des Verfahrens umgezogen. Doch das schützt sie nicht vor der geforderten Rückzahlung. Henes: «Wenn der Schuldner in einer anderen Gemeinde wohnt, deponieren wir dort unsere ausstehende Forderung.»

Auch in einer neuen Gemeinde hat die Familie bei der Überschreitung der Vermögensgrenze keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Flüssiges Vermögen muss zuerst aufgebraucht, illiquides Vermögen wie Liegenschaften müssen veräussert werden. Und die Sozialen Dienste in Zürich schauen genau hin. Beatrice Henes: «Falls die Grundstücke oder Immobilien verkauft werden, fordern wir unseren Teil aus dem Verkaufserlös zurück. Wir bleiben auf jeden Fall dran.»

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