Eine Bauernfamilie aus Eptingen BL sorgt im Dorf für Wirbel: Erich S.* (61) schickt seine jüngste Tochter Sandra* (13) nicht zur Schule – seit fünf Monaten! Seit letztem August müsste sie in die Sekundarschule Sissach. Sie könnte entweder mit ihrem E-Bike oder mit ihrer Mutter mit dem Auto die 3,4 Kilometer ins Tal fahren und dann für acht Kilometer den Bus zur Schule nehmen. Doch die Eltern gehen dagegen auf die Barrikaden.
«Der Weg auf der Strasse ins Tal ist viel zu gefährlich», sagt Vater Erich S. zu BLICK. Und er verweist auf ein Bundesgerichtsurteil vom 12. Februar 2016. Bereits als Sandra* in die Primarschule im Tal sollte, erzwangen sie eine Zuteilung in die näher gelegene Schule in Bennwil BL. Das Bundesgericht bestätigte damals die Unzumutbarkeit des Schulwegs.
Nachbarschule liegt näher
Doch jetzt ist die Tochter 13 Jahre alt und alles sieht rechtlich anders aus – was die Eltern nicht einsehen wollen. «Unser Land reicht bis an einen Kilometer vor Oberdorf. Wieso kann unsere Tochter nicht dort in die Schule gehen? Sie kommt da mit dem E-Bike über eine Strasse hin ohne Verkehr. Da müssen wir uns keine Sorgen machen», sagt der Vater.
Immer wieder versucht er, die Tochter in Oberdorf in die Sekundarschule zu bringen, obwohl dies nicht der richtige Schulkreis ist. Bis er von der Schulleitung ein Areal- und Hausverbot erhält. Diese droht damit, ihn von der Polizei entfernen zu lassen. Seither bleibt Sandra zu Hause – ohne Unterricht.
Beat Lüthy, Leiter Amt für Volksschulen, sagt: «Der Kanton Basel-Landschaft kennt keine freie Schulwahl. Wie bereits die älteren Geschwister wurde auch das jüngste Kind der betreffenden Familie, welche im Schulkreis Sissach wohnhaft ist, der Sekundarschule Sissach zugewiesen.»
Gesuch um Schulabbruch abgelehnt
Die Schulbildung scheint den Eltern nicht sonderlich wichtig zu sein. Sie haben auch ein Gesuch gestellt, dass die Tochter bereits im August eine Lehre beginnen kann. Das wurde abgelehnt. Das Mädchen habe nach dem Besuch der Primarschule die Schulpflicht noch lange nicht erfüllt, schreibt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD). Sprecherin Monique Juillerat sagt, dass man immer wieder im Kontakt mit der Familie sei und sie auf die Verpflichtung, das Kind zur Schule zu schicken, hingewiesen habe.
Sogar zwei Bussen mit dem Maximalbetrag von 5000 Franken wurden ausgesprochen und eine Gefährdungsmeldung an die Kesb geschickt. Juillerat: «Dies ist nebst der Verwarnung das einzige Sanktionsmittel gegenüber Erziehungsberechtigten, welche das Bildungsgesetz vorsieht.» Die BKSD hat nun eine Strafanzeige wegen Verletzung der Erziehungspflichten eingereicht. Jetzt liegt der Fall bei den entsprechenden Behörden.