Gegen zwei Mitarbeitende der Oberzolldirektion ist im März 2016 Strafanzeige erstattet worden. Es bestand der Verdacht auf ungetreue Amtsführung, teilte die Eidgenössische Zollverwaltung mit (BLICK berichtete).
Nun werden weitere Details zum Fall bekannt: Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts soll einer der Männer IT-Waren im Wert von 12'000 Franken für seinen persönlichen Gebrauch auf Staatskosten bestellt haben.
Elf Geräte bei Hausdurchsuchung gefunden
Zusammen mit seinem Vorgesetzten soll er mutmasslich unrechtmässige Beschaffungen im Wert von 22'000 Franken bewilligt und Güter im Wert von rund 10'000 Franken bestellt haben. Bei einer Hausdurchsuchung im März vergangenen Jahres waren elf Geräte – vom iPad mini bis zu einem Drucker – beim Beschuldigten gefunden worden.
Im am Freitag publizierten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts werden weitere Geräte und IT-Utensilien aufgeführt, von denen der Mann selbst zugab, sie zu besitzen oder besessen zu haben.
Die Ware war nicht nach den geltenden Beschaffungsregeln bestellt worden. Ein Teil wurde bei einer Firma geordert, mit welcher kein Rahmenvertrag mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) bestand. Der Rest lief über ein Unternehmen, mit welchem eine solche Vereinbarung bestand, aber nur für gewisse Produkte.
Für «Spezialarbeitsplatz»
Gemäss Urteil stritt der Beschuldigte nicht ab, die Ware bestellt zu haben. Er sei jedoch der Ansicht gewesen, dazu berechtigt zu sein. Dass so viele Geräte bei ihm zu Hause gefunden wurden, begründete er damit, dass er diese für seinen «Spezialarbeitsplatz» benötigt habe. Auch habe er Geräte zu Hause getestet.
Das Bundesverwaltungsgericht zeigt auf, dass Zweifel an dieser Version der Geschichte bestehen. So hätten Angestellte gemäss einem Merkblatt für Home Office einen eigenen Arbeitsplatz mit Computer ohne Vergütungsanspruch selbst zur Verfügung zu stellen.
Hinsichtlich Testgeräten gab die Chefin des Beschuldigten an, dass solche nach den Tests jeweils zurückgeschickt worden seien. Käufe seien selten gewesen und das Testen von Spezialhardware nicht Sache des Beschuldigten.
Arbeitsverhältnis aufgelöst
Die Unregelmässigkeiten bei der Beschaffung der IT-Geräte kamen bei einer Kontrolle ans Licht. Die Geschäftsleitung der Oberzolldirektion liess daraufhin eine Untersuchung durchführen. Diese ergab, dass der Beschuldigte und ein weiterer leitender Mitarbeiter seit einigen Jahren Soft- und Hardware «neben dem ordentlichen Beschaffungsweg abgewickelt» hatten, wie das Bundesverwaltungsgericht schreibt.
Danach ging alles schnell: Am 2. März reichte die Oberzolldirektion eine Strafanzeige zuhanden der Bundesanwaltschaft ein. Zwei Tage später eröffnete diese eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Amtsführung. Am 10. März fand die Hausdurchsuchung statt.
Ende April kündigte die Oberzolldirektion die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses an. Gespräche führten dazu, dass der Beschuldigte seine Kündigung per Ende 2016 akzeptierte.
Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgericht hängt mit der Kündigung zusammen oder vielmehr mit dem Zwischenzeugnis. Der Beschuldigte verlangte die Streichung eine Passage. Darin wird darauf hingewiesen, dass ein Vorkommnis sich negativ auf das Vertrauensverhältnis ausgewirkt habe. (SDA/stj)