Der Mann war 2010 vom Kreisgericht Biel-Nidau wegen mehrerer Delikte verurteilt worden. Zur Last gelegt wurden ihm unter anderem Diebstahl, Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung.
Ursprünglich sollte er eine Gefängnisstrafe verbüssen, doch stattdessen wurde eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet. Die Therapie galt bald als aussichtslos. 2013 ordnete das Gericht die Verwahrung an. Alle späteren Beschwerden wurden abgewiesen.
Mittlerweile ist der Mann 50 Jahre alt. In seiner jüngsten Beschwerde macht er geltend, die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien entfallen. Er sei psychisch gesund und brauche keine Therapie mehr. Zudem sei die Dauer des Freiheitsentzugs unverhältnismässig. Sechs begleitete Ausgänge seien ohne Zwischenfälle verlaufen.
Laut Urteil erkennt das Obergericht zwar therapeutische Fortschritte an. Doch das Verhalten des Mannes im Vollzug und seine geringe Kooperationsbereitschaft liessen keine positive Prognose zu. Die Verwahrung bleibe notwendig, da das Risiko weiterer Gewalttaten zu hoch sei.
Das Obergericht kritisiert in dem Urteil aber auch die Behörden: Diese hätten mehr tun müssen, um Lockerungen vorzubereiten. Das Gericht ordnete nun an, dass schrittweise Lockerungen eingeleitet werden müssen - als Voraussetzung für eine spätere Entlassung.