Tessiner Regierungsrat Gobbi frohlockt über Knast-Strafe für Gotthard-Raser
«Auf diesen Moment habe ich ein Jahr lang gewartet»

Die Verfolgung des deutschen Strassen-Rowdys Christian R. (43) machte der Direktor des kantonalen Justizdepartments zur Chefsache – mit Erfolg.
Publiziert: 28.04.2018 um 13:23 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 00:45 Uhr
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Mit diesem BWM Z4 raste Christian R. (43) über die Schweizer Alpen und durch den Gotthard-Tunnel.
Foto: Tobias Gürtler
Myrte Müller

Norman Gobbi (41) liest die gute Nachricht im BLICK: Christian R.* (43) muss doch hinter Gitter! «Endlich», sagt der Tessiner Regierungsrat und fügt zufrieden an: «Auf diesen Moment habe ich ein Jahr lang gewartet!» Dass nun ein deutsches Gericht dafür sorgt, dass ein Schweizer Urteil umgesetzt wird, ist für den Lega-Politiker eine grosse Genugtuung. Denn, dass der Gotthard-Raser offenbar nun doch in den Knast wandert, verdankt er der Hartnäckigkeit des Tessiner Justiz-Direktors. 

Der Gotthard-Raser wähnte sich in Sicherheit

Gobbi war der Motor – aus gutem Grund. Christian R. war im Juli 2014 mit halsbrecherischer Geschwindigkeit über Schweizer Autobahnen unterwegs, hatte sogar den Gotthard-Tunnel im Zickzack mit 200 km/h durchquert. Dann schnappte ihn die Tessiner Polizei, nahm ihm den hochgetunten BMW Z4 (482 PS) weg.

Ein Richter in Lugano TI verurteilte den Deutschen im Februar 2017 zu 30 Monaten Haft, davon zwölf zu verbüssen. Doch der Gotthard-Raser sass zu diesem Zeitpunkt wieder daheim und verspottete die Schweizer aus vermeintlich sicherer Entfernung (BLICK berichtete).

In zweiter Instanz doch zu Haft verurteilt

Was Christian R. nicht ahnte: Justiz-Direktor Norman Gobbi macht den Raser zur Chefsache. Er spannt das Bundesamt für Justiz ein, fordert von den deutschen Behörden, dass Christian R. die Haftstrafe, die ihm im Tessin aufgebrummt wurden, nun in Deutschland absitzen muss. In erster Instanz lehnte das ein Landesgericht in Stuttgart ab. In zweiter Instanz gab es grünes Licht: Zwölf Monate soll Christian R. in Stuttgart verbüssen, bestimmt das Oberlandesgericht. Jetzt lässt der Staatsanwalt den Gotthard-Raser antanzen. 

«Richtig so! Er war ja nicht einfach nur geblitzt worden, er hatte durch sein Verhalten das Leben anderer gefährdet», sagt Norman Gobbi zum BLICK. «Überholen im Tunnel, das ist nicht zu tolerieren.» Ausserdem sei Christian R. geradezu unverschämt mit der Justiz umgegangen. Das Urteil jetzt zeige, dass auch im Ausland die Gesetze zu respektieren seien. «Der Einsatz hat sich gelohnt», sagt Norman Gobbi zufrieden. Der Tessiner hat nicht nur dafür gesorgt, dass der Gotthard-Raser in Haft kommt. Christian R. hat auch Einreise- und Fahrverbot in der Schweiz.  *Name der Red. bekannt

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