Strafrecht
Vergewaltiger sollen auf jeden Fall hinter Gitter

Der Bundesrat will Gewalt- und Sexualstraftäter härter anpacken. Vor allem Vergewaltigern und Pädosexuellen drohen höhere Mindeststrafen. Darin steckt auch eine Botschaft an die Gerichte.
Publiziert: 25.04.2018 um 14:48 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 18:24 Uhr
Der Bundesrat will Sexualdelikte und Gewalttaten härter bestrafen. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Bundesrat könne den Gerichten keine Vorschriften machen, stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Bundeshausmedien klar. Sie verhehlte aber nicht, dass die Regierung gerade bei Gewalt gegen Frauen und Kinder in Zukunft härtere Strafen erwartet.

Der Bundesrat schlägt daher vor, bei einigen Delikten den Strafrahmen anzupassen. Es handelt sich um den Spielraum, den das Gericht zwischen Mindest- und Höchststrafe hat. «Die Strafrahmen sind Ausdruck davon, für wie schwer eine Gesellschaft eine Straftat hält», sagte Sommaruga. Sie seien daher auch nicht in Stein gemeisselt.

Gerade bei Gewalttaten und schweren Sexualstraftaten hatte das Parlament in den letzten Jahren Druck aufgesetzt. Die wichtigsten Änderungen sind in den entsprechenden Titeln des Strafgesetzbuchs vorgesehen. Der Bundesrat schlägt zum Beispiel vor, die Mindeststrafe für Vergewaltigung von einem auf zwei Jahre zu verdoppeln.

Eine bedingte Strafe wäre damit nur noch zum Teil möglich. Ein Vergewaltiger müsste für mindestens sechs Monate hinter Gitter. Damit will der Bundesrat den Unrechtsgehalt einer Vergewaltigung besser zum Ausdruck bringen, wie es in der Botschaft heisst. Vergewaltigungsopfer litten oft schwer und lange unter der Tat, erklärte Sommaruga.

Auf Druck des Parlaments soll gleichzeitig der Begriff der Vergewaltigung ausgedehnt werden. Heute kann ein Vergewaltigungs-Opfer nur weiblich sein. Bei Männern wird die gleiche Tat als sexuelle Nötigung beurteilt, bei der heute keine Mindeststrafe vorgesehen ist. Deshalb soll der Tatbestand der Vergewaltigung unabhängig vom Geschlecht formuliert werden.

Auch würde nicht nur Beischlaf, also die vaginale Penetration, als Vergewaltigung gelten. Andere Arten des Eindringens in den Körper sollen vom Gericht künftig ebenfalls als Vergewaltigung bewertet und mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahren bestraft werden können. Die gleichen Anpassungen schlägt der Bundesrat für die Schändung vor.

Verschärft werden sollen auch die Strafen für pädosexuelle Straftäter. Der Bundesrat schlägt eine neue Mindeststrafe von einem Jahr für sexuelle Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren vor. In diesem Alter seien Kinder in der Regel nicht in der Lage, die Unrechtmässigkeit der vorgenommenen sexuellen Handlungen zu erkennen, schreibt der Bundesrat. Der Täter handle deshalb besonders verwerflich.

Gleichzeitig will der Bundesrat bei sexuellen Handlungen mit Kindern eine Ausnahme für besonders leichte Fälle einführen. Damit gibt er dem Gericht die Möglichkeit, trotz der Mindeststrafe die gesamten Umstände der Tat zu berücksichtigen. In der Botschaft erinnert er daran, dass auch ein Zungenkuss oder ein Griff ans Gesäss eine sexuelle Handlung darstellt.

Geldstrafen als Sanktion für Sexualdelikte will der Bundesrat streichen. Damit macht er deutlich, dass es sich keinesfalls um Kavaliersdelikte handelt. Eine Ausnahme schlägt der Bundesrat bei Pornografie und Exhibitionismus vor.

Auch Gewalttätern drohen härtere Strafen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von 6 Monaten auf ein Jahr zu verdoppeln. Er begründet das unter anderem mit der Verzehnfachung der Verurteilungen innerhalb von 30 Jahren.

Den ursprünglichen Vorschlag einer Mindeststrafe von zwei Jahren liess er nach Kritik in der Vernehmlassung fallen. Eine bedingte Strafe wäre nicht mehr möglich gewesen. Die Mindeststrafe für Genitalverstümmelung legt der Bundesrat bei 6 Monaten fest. Heute ist auch eine Geldstrafe möglich.

Ein Angriff in Gruppen auf Behörden und Beamte wird mit mindestens 120 Tagessätzen Geldstrafe statt wie heute mit 30 Tagessätzen bestraft. Im Parlament war die Forderung nach höheren Strafen in den letzten Jahren mehrmals laut geworden. Auch der Verband Schweizerischer Polizeibeamter verlangte strengere Strafen.

Weiter soll die Mindeststrafe bei der gewerbsmässigen Begehung von Vermögensdelikten einheitlich auf 6 Monate Freiheitsstrafe festgelegt werden. In vielen Fällen führt das gegenüber dem geltenden Recht zu höheren Mindeststrafen. Bei gewerbsmässiger Erpressung und bei Wucher wird diese hingegen gesenkt. Die Höchststrafe wird einheitlich auf zehn Jahre festgelegt.

Verschärft werden die Strafen bei Gewaltdarstellung. Dabei wird neu auch unterschieden, ob sich die Gewalt gegen Erwachsene oder Minderjährige richtet. Die geltende Mindeststrafe von einem Jahr bei Sachbeschädigungen mit grossem Schaden will der Bundesrat fallenlassen. Insgesamt sollen mit der Revision 85 Bestimmungen des Strafgesetzbuchs geändert werden.

In vielen Bereichen verzichtet der Bundesrat auf Anpassungen, insbesondere wegen der Reaktionen in der Vernehmlassung. Dazu gehören etwa die Kindstötung, höhere Strafen für fahrlässige Tötung, Raub oder Hinderung einer Amtshandlung sowie die Legalisierung des Inzests.

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