Es ist eine uralte Schweizer Tradition: Alle Angehörigen der Armee können am Ende ihrer Dienstzeit ihre persönliche Waffe mit nach Hause nehmen – wenn sie denn wollen. Jüngste Zahlen des Verteidigungsdepartements zeigen aber: Heute tut das fast niemand mehr.
Grosser Einbruch seit 2004
Noch im Jahr 2004 wollte fast jeder zweite Armeeangehörige auch nach den absolvierten Tagen im Militär nicht auf sein Gewehr oder seine Pistole verzichten. 43 Prozent lagerten die Dienstwaffe lieber daheim. Insgesamt machte das rund 32'000 Exemplare.
Laut einem Bericht der Sendung «Echo der Zeit» von Radio SRF ist dieser Trend aber vorbei. Mittlerweile wollen nur noch elf Prozent aller Ausgeschiedenen ihre Dienstwaffe behalten.
«Da geht natürlich eine lange Tradition verloren. Es war doch immer so, dass der Schweizer Soldat seine Waffe zuhause haben durfte, nachdem er seine Dienstzeit absolviert hatte», bedauert Jakob Büchler, CVP-Nationalrat und Präsident des St.Gallischen Kantonalschützenverbandes, die Entwicklung.
Mit ein Grund für den massiven Rückgang sieht Büchler in den strengen Regelungen, die für den Waffenbesitz gelten. «Unser Waffengesetz ist eines der strengsten der ganzen Welt», sagt er im Gespräch mit dem Radiosender. Er wolle sich deshalb wehren gegen mögliche weitere Auflagen.
«Das ist wie eine gegenläufige Bewegung»
Positiv überrascht von der tiefen Quote ist hingegen Priska Seiler Graf von der SP. Sie ist – genau wie Jakob Büchler – Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. Der Rückgang sei vor allem deshalb eine positive Entwicklung, weil sich sonst im Land immer mehr Personen privat bewaffnen. «Das ist wie eine gegenläufige Bewegung.»
Seit 2010 müssen Armeeangehörige, die nach ihrer Dienstzeit beispielsweise ihr Sturmgewehr behalten möchten, innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Ausscheiden zwei Mal das Obligatorische und zwei Mal das 300-Meter-Feldschiessen absolvieren. Zudem müssen sie auch einen Teil der Kosten für die Waffe übernehmen. (cat)