Die Spionage-Affäre zwischen der Schweiz und Deutschland erhält neue Brisanz: Laut der «NZZ am Sonntag» war der Einsatz des in Frankfurt verhafteten Schweizer Agenten gesetzeswidrig.
Ein Gutachten des Bundesamts für Justiz kam Ende 2010 zum Schluss, dass die Schweiz keinen wirtschaftlichen Nachrichtendienst im Ausland betreiben dürfe. Für derartige Einsätze fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen.
Hintergrund der Expertise war die Absicht des Bundesrats, den Nachrichtendienst zur Zeit des Steuerstreits mit Deutschland zu stärken und ihm Einsätze zum Schutz des Schweizer Finanz- und Wirtschaftsplatzes zu ermöglichen.
Trotz des abschlägigen Gutachtens mandatierte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kurze Zeit später aber Daniel M. Er sollte deutsche Steuerfahnder ausfindig machen und in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen einen «Maulwurf» installieren.
«Argument für parlamentarische Untersuchungskommission»
NDB-Direktor Markus Seiler hatte in einem Schreiben kürzlich noch in insinuiert, dass es für den Einsatz eine Rechtsgrundlage gegeben habe. Zu den aktuellen Vorwürfen wollte sich der Geheimdienstchef mit Verweis auf das «laufende Verfahren» jedoch nicht äussern.
Für den grünen Nationalrat Balthasar Glättli ist der Fall hingegen klar: «Herr Seiler wollte mich offensichtlich bewusst in die Irre führen», wird Glättli in der «NZZ am Sonntag» zitiert.
Was M. im Auftrag des Nachrichtendienstes und im Wissen von Bundesrat und parlamentarischer Aufsicht in Deutschland gemacht habe, sei aus seiner Sicht klar illegal. Und: «Die neuste Entwicklung ist ein weiteres Argument dafür, eine parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen.»
Reisesperre für mehrere NDB-Agenten
Des Weiteren hat die Verhaftung von M. in Frankfurt erste negative Folgen für den NDB: Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, wagen sich mehrere Mitarbeiter des Nachrichtendienstes nicht mehr in den Schengenraum – weil sie sich fürchten, ebenfalls hinter Gitter zu kommen oder zumindest angehalten und verhört zu werden.
Als Vorsichtsmassnahme habe der Schweizer Geheimdienst manchen Führungspersonen gar untersagt, ins Ausland zu reisen, insbesondere nach Deutschland. So sei etwa der Name von NDB-Vizedirektor Paul Zinniker im Haftbefehl gegen den festgenommenen Agenten aufgetaucht. (gr)
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