Mit 109 zu 77 Stimmen bei 10 Enthaltungen hat es die grosse Kammer am Freitag abgelehnt, eine parlamentarische Initiative von Natalie Rickli (SVP/ZH) abzuschreiben. Der Initiative hatten die Rechtskommissionen beider Räte zugestimmt.
Damit konnte die Nationalratskommission eine Vorlage ausarbeiten. Im Zuge der Arbeiten gelangte sie jedoch zur Überzeugung, dass eine derartige Haftung das System der stufenweisen Wiedereingliederung infrage stellen würde.
Damit könnte das Ziel des Strafvollzugs - ein deliktfreies Leben nach der Entlassung - nicht mehr so gut erreicht werden, argumentierte die Kommission. Denn Vollzugslockerungen und vorzeitige Entlassungen auf Bewährung seien bedeutende Instrumente in diesem System.
Natalie Rickli stellte sich gegen die Abschreibung - und wurde von der Mehrheit im Nationalrat unterstützt. Sie betonte, dass es um Wiederholungstäter und schwere Delikte gehe, und erinnerte an die Fälle, die sie zur Einreichung des Vorstosses bewogen hatten: Die Tötungsdelikte an der 19-jährigen Marie im Kanton Waadt und am Au-Pair-Mädchen Lucie im Aargau.
Solche Fälle wiederholten sich, sagte Rickli. Sie hätten gemeinsam, dass die Täter bedingt entlassen worden seien oder Vollzugslockerungen erhalten hätten. Die Verantwortung aber übernehme niemand. Das müsse sich ändern.
Wenn Behörden und Richter schon entscheiden, dass ein Täter frühzeitig entlassen werden könne, dann müssten sie auch die Verantwortung dafür übernehmen. Der Staat sei moralisch verantwortlich, sagte Rickli.
Die Haftung soll nach ihrem Willen wie bei der lebenslänglichen Verwahrung geregelt werden. Hier sieht das Strafgesetzbuch vor, dass das zuständige Gemeinwesen für den Schaden haftet, wenn eine aus der lebenslänglichen Verwahrung entlassene Person rückfällig wird. Unter Umständen können auch die Mitglieder der zuständigen Behörde zur Verantwortung gezogen werden.
Die Rechtskommission des Nationalrates schlug in einem ersten Umsetzungsentwurf vor, eine Staatshaftung einzuführen, die unabhängig von einem unerlaubten Handeln und einem Verschulden der Staatsangestellten besteht. Bei den Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren stiess das jedoch auf grossen Widerstand.
Die Kommission liess sich von deren Argumenten überzeugen. Sie störte sich auch daran, dass eine Haftung für rechtmässiges Handeln eingeführt würde. Das könnte weitere Ansprüche generieren, befürchtete sie. So wäre zum Beispiel denkbar, dass man dem Staat unterlassene Präventionsbemühungen vorwerfen könnte, um so einen Haftungsanspruch zu begründen.
Nach dem Entscheid des Nationalrats muss die Kommission nun über die Bücher.
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen