In einer Mitteilung vom Donnerstag warnt sie vor einem erhöhten Unfallrisiko auf Autobahnen. Dank des Verbots, auf Autobahnraststätten Alkohol zu verkaufen und auszuschenken, seien diese heute relativ sicher, schreibt die bfu. Sie empfiehlt daher dringend, das Verbot aufrecht zu erhalten.
Die Beratungsstelle kann ihre Befürchtungen mit Zahlen untermauern: Bei 13 Prozent aller schweren Autobahnunfälle sei Alkohol im Spiel, schreibt sie. Ein Drittel aller Geisterfahrten geschehe wegen Alkohol. Laut bfu belegen Studien auch ganz direkt, dass eine grössere Dichte von Ausschankstellen zu mehr Alkoholkonsum und damit zu mehr Unfällen führten.
Sicherheitsbedenken haben das Parlament bisher davon abgehalten, das seit über 50 Jahren geltende Verbot aufzuheben. Im letzten April nun reichte die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF) eine Motion ein mit dem Ziel, den Verkauf und Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten zu erlauben. Die Abstimmung fiel mit 19 zu 5 Stimmen aus.
Die Kommission argumentiert mit der Wettbewerbsfreiheit. Tankstellenshops, welche direkt an einer Autobahnausfahrt lägen, dürften Alkohol verkaufen. Ihnen gegenüber würden Shops und Restaurants auf Autobahnraststätten stark benachteiligt.
Sicherheitsbedenken scheint die KVF nicht zu haben. Die Mehrheit der Autobahnraststättenbesucher setze sich nach einem Aufenthalt im Raststättenrestaurant nicht selber hinters Steuer, schreibt sie in der Begründung ihrer Motion. Gemäss Statistik sitzt jedoch in den meisten Autos nur eine Person.
Der Bundesrat schliesst sich den Argumenten der Kommission an. Ohne Begründung beantragte er am Donnerstag, die Motion der KVF anzunehmen. Diese geht nun an den Nationalrat. (SDA)