Sohn seiner Partnerin brutal misshandelt
Fünf Jahre Knast für Baby-Quäler (31)

Der 31-jähriger D.C.* hat den Sohn seiner Partnerin wiederholt schwer misshandelt. Jetzt wurde er vom Ausserrhoder Kantonsgericht zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Publiziert: 11.12.2017 um 17:52 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 19:39 Uhr
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Weil er das Baby seiner Lebenspartnerin schwer misshandelt hat: Baby-Quäler Denis C.* (31) muss fünf Jahre in den Knast.
Foto: Zvg

Vor dem Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden musste sich am Montag ein heute 31-jährigen Mann wegen einer ganzen Reihe von Tatbeständen verantworten. Unter anderem habe Denis C.* versucht, den damals zwischen 12 und 14 Monate alten Sohn seiner Lebenspartnerin lebensgefährlich zu verletzen oder ihn bleibend gebrechlich zu machen, wie es in der Anklage heisst.

Untermauert wurde dieser Vorwurf durch ein Dutzend Beispiele von Misshandlungen: Das Kind habe dabei Verbrennungen erlitten, es sei getreten, gebissen und an den Ohren hochgehoben worden.

Unter anderem soll Denis C. den kleinen Jungen aus voller Kraft geschüttelt haben, sodass der Kopf vor- und zurückschlug. Mehrmals am Tag habe er ihn geohrfeigt, bis er aus Mund und Nase blutete. Erst als das Kind mit Verletzungen ins Spital gebracht wurde, fielen die Misshandlungen auf und es kam zu einer Anzeige.

Vorwürfe teilweise bestritten

In der Verhandlung am Montagmorgen bestritt Denis C. (31) einen Teil der Vorwürfe, einige gab er aber auch zu. So habe er das Kind nie geschüttelt. Die Ohrfeigen räumte er ein. Doch er habe sofort damit aufgehört, als der Junge geblutet habe. Es tue ihm leid, er sei mit der Situation überfordert gewesen, sagte er.

Die Staatsanwältin schilderte den Angeklagten als schlau und taktierend. Ihm gehe es vor allem darum, «den Kopf aus der Massnahmen-Schlinge» zu ziehen. Der 31-Jährige habe Spass am Quälen gefunden und sich dafür bewusst schwache Opfer ausgesucht.

Die Anklägerin verwies auf ein Gutachten, das dem Beschuldigten eine hohe Rückfallgefahr attestiere. Dissoziale Sadisten seien die gefährlichsten Täter, warnte sie.

Während den Misshandlungen habe der heute 31-Jährige seine Lebenspartnerin eingeschüchtert, um zu verhindern, dass sie für ihr Kind Hilfe holte. Unter anderem habe er die damals 20-jährige Frau stundenlang in der Küche eingeschlossen und sie auch geschlagen.

Anklage verlangte Massnahme

Die Staatsanwältin verlangte wegen verschiedener Straftatbestände, darunter versuchter schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung oder Nötigung, eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Mindestens so wichtig sei aber eine stationäre Massnahme. Erweise sich Denis C. als nicht therapierbar, solle eine Verwahrung ausgesprochen werden.

Der Verteidiger argumentierte hingegen, sein Mandant sei zwar für verschiedene Vergehen schuldig zu sprechen. Andere Vorwürfe könnten hingegen nicht belegt werden. Dort verlangte er Freisprüche. Insgesamt sei der Mann mit einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten zu bestrafen.

Lange Freiheitsstrafe

Das Gericht verurteilte den 31-jährigen Mann nach längerer Beratung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Eine stationäre Massnahme verfügte es nicht. Dafür bestehe zu wenig Aussicht auf Therapieerfolg, dies zeigten die bisherigen Erfahrungen mit dem Angeklagten im vorgezogenen Strafvollzug. «Es macht keinen Sinn, so wünschbar das auch wäre», sagte der Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung.

Auch die Möglichkeit einer Verwahrung sei länger diskutiert worden. Unter anderem habe dagegen gesprochen, dass die Rückfallgefahr nicht allgemein, sondern nur in bestimmten Konstellationen gegeben sei, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rad/SDA)

*Name der Redaktion bekannt

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