Gegen Emanuela D.*, welche beschuldigt wird, sie habe ihren Ehemann Massimo D.* töten lassen wollen, hat die Staatsanwältin am Dienstag vor Gericht in Mels SG eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verlangt. Zudem sei die 37-jährige Italienerin für zehn Jahre des Landes zu verweisen.
Die geständige Frau sei der mehrfachen Anstiftung zum Mord sowie der Anstiftung zur Sachbeschädigung schuldig zu sprechen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe und der Landesverweisung seien die Verfahrenskosten der Beschuldigten aufzuerlegen.
Die Staatsanwältin anerkannte durchaus die Hintergründe, welche zur Tat geführt hatten: Nachdem sie und ihr Mann jung verheiratet 2006 in die Schweiz gekommen seien, habe sich für die Frau alles nur noch um Geld verdienen und den Mann gedreht. Sie habe ihn umsorgt und sich mit ihm eine Zukunft mit Haus und Familie erträumt.
Ihr tut «alles leid»
Der Mann aber, drei Jahre jünger als die Beschuldigte, verspielte alles Geld und war ausserehelichen Abenteuern offenbar nicht abgeneigt. Nachdem er sie im Herbst 2016 wieder einmal belogen und betrogen und ihr erklärt habe, er wolle sich scheiden lassen, sei für sie alles zusammengebrochen. «Die Gefühle sind nachvollziehbar», so die Staatsanwältin.
Die Beschuldigte suchte dann gezielt jemanden, dem sie die Tötung des Ehemanns in Auftrag geben konnte. Als der abwinkte, wandte sie sich an jemand anderen. Dieser informierte die Polizei, welche ein einschlägiges Telefongespräch abhörte und kurz darauf die Frau verhaftete.
In ihrer Befragung beteuerte die Beschuldigte, wie sehr ihr alles leid tue. Sie schäme sich und fühle sich schuldig. Sie habe aus Wut den Mann tot sehen wollen. Heute verstehe sie nicht mehr, wie sie das alles haben machen können. Die Eheleute sind noch immer verheiratet. Die Frau sitzt seit ihrer Festnahme im Dezember 2016 in Haft.
Am Nachmittag kommen der Vertreter des Ehemanns und der Verteidiger der 37-Jährigen zu Wort. Das Urteil wird voraussichtlich noch am Dienstag eröffnet. (SDA)
* Namen der Redaktion bekannt