Es muss ein Bombengeschäft gewesen sein. 1,3 Millionen Franken Bargeld gehen der Kantonspolizei St. Gallen letzten Mittwoch ins Netz. Sichergestellt bei einer Durchsuchung im Haus von Hans K.* (61) in Degersheim SG, der im grossen Stil illegal mit Waffen gedealt haben soll (BLICK berichtete).
280 Waffen und 100’000 Schuss Munition umfasst der Mega-Fund gemäss der St. Galler Kantonspolizei. Einen Teil des Arsenals wurde durch Fotos öffentlich gemacht. Darauf zu sehen ist unter anderem eine Colt AR 15. Es ist die zivile Version des amerikanischen Armee-Sturmgewehrs, das Stephen Paddock (†64) bei seinem Amoklauf mit 58 Toten in Las Vegas verwendete.
BLICK erklärt das Waffenarsenal von Hans K.
Ebenfalls vertreten sind ein Kalaschnikow-Nachbau, die bei der Polizei beliebte Maschinenpistole MP 5, das österreichische Armee-Sturmgewehr Steyr AUG. Dazu gesellen sich eine Pump-Action der Marke Mariner sowie diverse Pistolen. Am wertvollsten dürfte die sogenannte Tommy Gun des Herstellers Thompson sein, falls es sich um ein Original handelt. Der offizielle Preis würde dann bei rund 2500 Franken liegen.
Daniel Wyss (53), Präsident des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenfachhändlerverbandes, begutachtete für BLICK das abgebildete Waffenmaterial: «Der Gesamtwert dürfte sich, ganz grob geschätzt, auf maximal 20’000 Franken belaufen.» Weitere Experten nennen ähnliche Zahlen. Um präzis zu sein, müssten die Waffen in echt begutachtet werden.
Viel Abfallware unter den Waffen
Daneben zeigen die Beweisbilder im Fall K. vor allem Schrott. «Alte Armeekarabiner, wie sie ein anderes Bild gleich dutzendfach zeigt, sind praktisch wertlos», so Wyss. Und auch der Munition von K. kann er nicht viel Positives abgewinnen: «Normalerweise geht man von maximal 30 Jahren aus, während denen Munition sicher verwendbar ist. Viele der sichtbaren Packungen sind älter und müssten entsorgt werden.»
Für Kenner wie Daniel Wyss ist es ein Rätsel, wie Hans K. zu derart viel Geld kommen konnte: «Aufgrund der Art und Menge des Materials kann ich mir nicht vorstellen, dass sich damit viel Geld generieren liess. Es ist auch schwer vorstellbar, dass der Mann über längere Zeit Waffen wie Kalaschnikow oder AR 15 handeln konnte, ohne dass die zuständigen Behörden Hinweise erhalten hätten.»
Eine anspruchsvolle Beweislage
Klar ist: Für die Behörden ist der Fund eine aufwendige Sisyphos-Arbeit. Die Herkunft des Arsenals dürfte sich unmöglich ermitteln lassen. Ausserdem muss bewiesen werden, dass Sanitär K. das Material tatsächlich illegal erworben hat. Erst seit 2008 schreibt das Waffengesetz vor, dass beim Handel von Waffen unter Privaten ein Waffenerwerbsschein obligatorisch ist. Zuvor waren Sorgfaltspflicht und das Vorhandensein eines schriftlichen Vertrags ausreichend.
* Name der Redaktion bekannt