Busse für eine Facebook-Warnung vor Polizeikontrolle
Codename «Znünibuebe»

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen Autofahrer mit 500 Franken gebüsst, weil er auf Facebook vor einer Polizeikontrolle gewarnt hatte. Der Einzelrichter des Kreisgerichts bestätigte jetzt den Schuldspruch, senkte aber die Busse auf 200 Franken.
Publiziert: 16.06.2017 um 11:57 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:40 Uhr
Hat er ein «Ovi-Fläschli» in der Hand? Ein Polizist bei der Tempomessung (Symbolbild).
Foto: Keystone/Jean-Christophe Bott

Der Richter liess die Ausreden des 31-Jährigen nicht gelten, wie er bei der Urteilseröffnung am Freitag erklärte. Er sprach den Mann wegen «öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr» schuldig. Zusätzlich zur Busse muss der Verurteilte 1250 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

Der Autofahrer hatte am 26. März auf der Facebook-Gruppe «Rennleitung SG», die rund 30'000 Mitglieder zählt, vor einer Polizeikontrolle in Abtwil bei St. Gallen gewarnt. Dort seien «Znünibuebe mit ere orange Ovi-Fläsche ide Hand», postete er kurz nach 20 Uhr per Handy.

Exakt zu der Zeit führte die St. Galler Stadtpolizei am beschriebenen Ort eine Verkehrskontrolle durch, bei der die Beamten orange Stableuchten verwendeten. Die Polizei erhielt nach wenigen Minuten Kenntnis von der Facebook-Publikation. Sie stellte den Warner telefonisch zur Rede.

Er will Kinder gemeint haben

Die Staatsanwaltschaft büsste den Mann mit 500 Franken. Der 31-Jährige focht den Strafbefehl an und verteidigte sich am Freitag vor dem Einzelrichter selber. Mit den «Znünibuebe» habe er Kinder und Jugendliche gemeint, die mit orangen Flaschen auf der Strasse herumgealbert hätten, erklärte er dem Richter.

Er habe mit seinem Eintrag auf Facebook andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr warnen wollen. Polizisten habe er nicht gesehen. Zudem stehe nirgends in einem Gesetz, dass Facebook-Gruppen wie «Rennleitung SG» öffentlich seien. Der Mann forderte einen Freispruch.

Der Richter schickte den Beschuldigten in eine «Znünipause» und gab nach 20 Minuten sein Urteil bekannt: Bestätigung des Schuldspruchs und Reduktion der Busse von 500 auf 200 Franken. Er habe den Erklärungen des Beschuldigen keinen Glauben geschenkt, begründete er. Die «kryptisch ausgedrückte» Warnung habe der Polizeikontrolle gegolten.

Eintrag war öffentlich

Es sei «undenkbar», dass Kinder und Jugendliche genau während der Polizeikontrolle an jener Stelle auf der Strasse herumgetollt seien, führte der Richter aus. Öffentliches Warnen vor Polizeikontrollen sei seit Anfang 2013 verboten, das stehe auch auf der Facebook-Seite «Rennleitung SG».

Der «Znünibuebe»-Eintrag sei öffentlich. Dies gehe aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts hervor. Das Verschulden des Gebüssten sei allerdings nicht gross, räumte der Richter ein. Man könne fast von einer Bagatelle sprechen. Schliesslich gebe ja die Polizei selber Standorte von «Blitzkästen» im Internet bekannt.

Deshalb werde die Busse gemildert. Der Verurteilte sagte der Nachrichtenagentur sda nach der Verhandlung, er werde den Richterspruch akzeptieren. Das Urteil sei nachvollziehbar.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat laut ihrem Sprecher Marcel Dobler schon etliche Strafbefehle wegen öffentlichen Warnens vor Polizeikontrollen ausgestellt. In den meisten Fällen würden die Bussen akzeptiert, sagte Dobler auf Anfrage. (SDA)

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