Markus E.* steht unter Schock. Am Montagabend fahren seine Buben (10) und (7) gerade über den nahen Bahnübergang, als ein Zug der Appenzeller Bahnen ihr Töffli rammt. Der Ältere sitzt am Lenker – der Jüngere fährt hinten im Anhänger mit. «Wir sind alle fassungslos. Ich habe ihnen ausdrücklich verboten, dort zu fahren», sagt E. zu BLICK.
Während der Siebenjährige bei der Kollision mit dem Schrecken davonkommt, trifft es den jungen Töffli-Lenker schlimmer: Er wird beim Aufprall schwer verletzt und muss mit der Rega ins Spital. Neben Knochenbrüchen erleidet der Bub innere Verletzungen und liegt derzeit im künstlichen Koma. Der Zustand sei stabil. «Es geht meinen Söhnen den Umständen entsprechend gut», so der Vater.
Vater verteidigt seine Söhne
Aber weshalb sausen seine Kinder so jung mit dem Töffli durch die Gegend? Markus E. rechtfertigt sich: «Wir leben auf dem Land, das macht hier jeder. Die Kinder rundherum sind auch mit Mofas unterwegs – darum hat mein älterer Sohn auch eines bekommen!» Die Kantonspolizei Innerrhoden widerspricht vehement: «Das habe ich so noch nie gesehen. Ein Zehnjähriger gehört einfach nicht auf ein Töffli!», sagt Mediensprecher Roland Koster. Frühestens im Alter von 13 Jahren dürfe ein solches Gefährt gelenkt werden.
Die Anwohner der Bahnstrecke zwischen Appenzell und Gonten AI stellen sich auf die Seite der Eltern. Sie geben dem schrankenlosen Bahnübergang die Schuld für den Unfall. Bei den Appenzeller Bahnen sieht man es anders: Der Übergang sei erst vor kurzem saniert worden und erfülle sämtliche Kriterien des Bundes. Ausserdem hat die Anlage korrekt funktioniert. «Rot ist Rot! Auch wenn das für die Familie der Buben tragisch sein mag», sagt Bahn-Sprecher Alexander Liniger.
Juristisches Nachspiel droht
Nach dem schlimmen Unfall droht der Familie jetzt weiteres Ungemach: Die Staatsanwaltschaft ermittelt. «Gegen den Zehnjährigen wurde ein Strafverfahren eröffnet», erklärt Polizeisprecher Koster. Es geht um Fahren ohne Ausweis und den illegalen Transport des Siebenjährigen im Anhänger. Ihm dürfte eine Jugendstrafe blühen.
* Name der Redaktion bekannt