Als zweiten Faktor nennt die SUST in ihrem Ende Dezember 2016 veröffentlichten Schlussbericht eine mangelhafte Aufsichtstätigkeit des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Der Bericht enthält Empfehlungen, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhüten.
Während eines Flugs von Balzers FL nach Altenrhein SG war der Heckrotor des 13-plätzigen Helikopters «Bell» ausgefallen (BLICK berichtete). Der erfahrene Pilot verlor zeitweise die Kontrolle über das Fluggerät und entschloss sich zu einer Notlandung. In der Nähe der Autobahn A13 setzte der Helikopter hart auf einem Feld auf.
Der Hauptrotor schlug in ein frei stehende Gartenhaus, und der Helikopter überschlug sich seitlich. Der Pilot und die drei Passagiere konnten selber aus dem Wrack steigen, ein Passagier musste aber mit erheblichen Verletzungen ins Spital gebracht werden. Der Helikopter wurde total beschädigt.
BAZL prüft Einschränkungen
Ein Passagier hatte vor dem Unfall einen Knall gehört. Dieser könnte laut der SUST von einem Defekt am Heckrotor hergerührt haben. Bei der Untersuchung des Wracks fanden die Techniker dort zwei Schraubverbindungen, die versagt hatten. Der Grund dafür dürften mangelhafte Instandhaltungsarbeiten gewesen sein.
Entsprechend wird dem BAZL empfohlen, zu prüfen, ob beim Betrieb von historischen Luftfahrzeugen im Einzelfall Einschränkungen notwendig seien. Überprüft werden sollen auch die Vorschriften zur Ermächtigung von Mechanikern, Instandhaltungsarbeiten an historischen Fluggeräten durchzuführen.
Der Pilot und private Halter des Helikopters war zum Zeitpunkt des Unfalls 59 Jahre alt und flugerfahren. Er hatte den Helikopter mit Baujahr 1965 in den USA gekauft, im Jahr 2002 in die Schweiz eingeführt und in Altenrhein SG stationiert. (SDA)