Nach happigen Amtsmissbrauch-Vorwürfen
Untersuchung gegen Walliser Ex-Polizeisprecher eingestellt

Der Vorwurf war happig: Der ehemalige Walliser Polizeisprecher Jean-Marie Bornet soll zur falschen Zeugenaussage angestiftet haben – die Ermittlungen konnten dem Walliser jedoch keine Schuld nachweisen.
Publiziert: 09.05.2017 um 18:19 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:29 Uhr
Die Ermittlungen gegen Jean-Marie Bornet wurden eingestellt.
Foto: THOMAS DELLEY

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat zwei Untersuchungen abgeschlossen, die den ehemaligen Polizeisprecher Jean-Marie Bornet betreffen. Eine Untersuchung wegen Amtsmissbrauch und Anstiftung zu falscher Zeugenaussage wird eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

Der ehemalige Informations- und Präventionschef der Kantonspolizei Wallis war Ende Oktober vom Richter des Bezirksgerichts in Martigny VS angezeigt worden. Auslöser war ein Strafprozess, bei dem ein Angehöriger von Bornet zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war (BLICK berichtete).

Befugnisse wurden nicht missbraucht

Bornet habe seine Position ausgenutzt, um das Opfer in diesem Prozess davon abzubringen, eine Strafklage gegen seinen Angehörigen einzureichen oder das Opfer dazu zu verleiten, während des Verfahrens falsche Aussagen zu machen, lauteten die Vorwürfe.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Bornet seine Befugnisse jedoch nicht missbraucht. Zudem sei diejenige Person, die laut der Anzeige zu einer falschen Zeugenaussage hätte angestiftet werden sollen, in Wirklichkeit nicht als Zeuge einvernommen worden. Dies schliesse eine Strafverfolgung wegen falscher Zeugenaussage von Vornherein aus.

Bornet hatte stets betont, er habe auf niemanden Druck ausgeübt und sei dem Angeklagten nicht in seiner Funktion als Mitglied der Polizei beigestanden, sondern als private Vertrauensperson.

In einer zweiten Untersuchung wird Bornet hingegen schuldig gesprochen. Er habe eine private Faustfeuerwaffe an eine nahestehende Person ausgeliehen, welche über keinen Waffenschein verfügte, schreibt die Staatsanwaltschaft. Dafür wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt, angesetzt auf zwei Jahre, und zu einer Busse von 800 Franken.

Nach Wahlkampf entlassen

Bornet war Ende April als Polizei-Mediensprecher entlassen worden. Grund dafür waren Aussagen im Vorfeld der Walliser Staatsratswahlen. Der Polizeisprecher hatte für die neu gegründete «Walliser Bürgervereinigung» für einen Sitz in der Kantonsregierung kandidiert und sich während des Wahlkampfs im Zusammenhang mit den privaten Gerichtsverfahren gegen ihn über die Justiz geäussert.

Im April teilte die Kantonsregierung via Medienmitteilung mit, Bornet habe «durch seine Äusserungen die Walliser Justiz in Misskredit gebracht.» Er habe zudem die Öffentlichkeit dazu verleitet, die Justiz in Kommentaren auf den sozialen Netzwerken zu diskreditieren. Dieses Verhalten sei seiner Funktion unwürdig und habe das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und den Walliser Behörden zerstört.

Für den Wahlkampf hatte Bornet eine berufliche Auszeit genommen. Bei seiner Rückkehr ins Büro am 21. März wurde ihm ein Schreiben der Regierung ausgehändigt, wonach er auf unbestimmte Zeit freigestellt sei (BLICK berichtete). Einen Monat später wurde er entlassen. Bornet kritisiert seine Entlassung in einer Mitteilung als ungerecht. Diese missachte Meinungsfreiheit und anerkenne die Demokratie nicht.

Bornet kann die beiden Verfügungen der Staatsanwaltschaft noch anfechten. (SDA)

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