Nach 25 Jahren Haft
«Öko-Terrorist» Camenisch ist frei

Ein Vierteljahrhundert sass er hinter Gittern: Nun ist der als Bündner «Öko-Terrorist» bekannt gewordene Marco Camenisch (65) offenbar aus der Haft entlassen worden.
Publiziert: 14.03.2017 um 18:25 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 22:35 Uhr

Marco Camenisch (65) verbrachte den grössten Teil seines Lebens entweder auf der Flucht oder hinter Gittern. Am letzten Freitag wurde er aus der Haft entlassen, berichtet der romanische Radiosender RTR unter Berufung auf zwei unabhängige Quellen.

Der Anwalt von Marco Camenisch, Bernard Rambert, bestätigte den Bericht gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es gebe «endlich auch aus Sicht der Strafvollzugsbehörden keinen Grund, Herrn Camenisch weiter seiner Freiheit zu berauben», teilte der Anwalt weiter mit.

Bereits vor drei Jahren wurde bekannt, dass Camenisch - wie dies üblich ist - schrittweise auf die Freiheit vorbereitet wird. Es wurden ihm 2015 zunächst begleitete und unbegleitete Beziehungsurlaube erlaubt, später konnte der Bündner tagsüber ausserhalb des Gefängnisses einer Arbeit nachgehen.

In jungen Jahren: Marco Camenisch soll sich nach 25 Jahren Haft in Freiheit befinden.
Foto: STR

Zehn Jahre Zuchthaus für Sprengstoff-Anschläge

Der heute 65-Jährige befand sich in den vergangenen vier Jahrzehnten stets entweder auf der Flucht oder in Haft. Als militanter Gegner der Kernenergie verübte er 1979 mit Mittätern Sprengstoffanschläge auf Hochspannungsleitungen. Dafür wurde er zu einer Zuchthausstrafe von zehn Jahren verurteilt.

1981 gelang Camenisch mit fünf Mitinsassen die Flucht aus der Haftanstalt in Regensdorf ZH. Nach zehn Jahren im Untergrund wurde er nach einer bewaffneten Auseinandersetzung mit italienischen Polizeibeamten in Italien verhaftet und dort zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Wegen politischer Einstellung nicht bedingt entlassen

Nachdem er diese Strafe fast vollständig verbüsst hatte, lieferte Italien den Bündner an die Schweiz aus. Das damals noch bestehende Geschworenengericht des Kantons Zürich verurteilte Camenisch wegen Mordes zu einer Zusatzstrafe von acht Jahren. Er soll 1989 einen Grenzwächter in Brusio GR ermordet haben. Diese Tat bestritt Camenisch stets.

Regulär endet die Freiheitsstrafe erst im Mai 2018. Bereits im Mai 2012 hatte Camenisch aber zwei Drittel der Strafe verbüsst, womit eine bedingte Entlassung eigentlich möglich wurde. Diese wurde ihm zunächst aber verwehrt: Dem Bündner, der aus politisch-ideologischen Überzeugungen schwere Straftaten begangen habe, könne keine günstige Prognose gestellt werden, hiess es damals. (SDA)

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