Kurz zusammengefasst
- Martin Z. stand wegen Brandstiftungen vor Gericht
- Er soll zwölf Brände gelegt haben, mehrere Gebäude waren betroffen
- Die Schadenssumme ist riesig
11 Jahre Haft
Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn hat am Freitag einen 35-jährigen Ex-Feuerwehrmann wegen mehrfacher Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Laut Urteil legte der Schweizer 2022 zwölf Brände im Wasseramt.
Kurze Zusammenfassung des Prozesstages
Heute wurde Martin Z. (34) vor Gericht in Solothurn der Prozess gemacht. Er soll als Feuerwehrmann im Frühling 2022 zwölf Brände im Wasseramt gelegt haben.
«Ich war im Vorfeld des Prozesses natürlich nervös», sagte Z. vor Gericht nun scheinbar ruhig. Er hielt rasch fest: «Ich werde nicht mehr Feuerwehr machen.»
Die Ersatzmassnahmen, die er hat: GPS-Sender am Fuss, und er darf keinen Alkohol trinken. Dies sei «schon mühsam», sagte er. Zu den Vorwürfen antwortete Z. dem Richter jedoch oft: «Ich weiss es nicht.» Er stritt alles ab.
Dabei sieht es für Z. nicht gut aus. Sein Handy wurde oft in der Nähe der Brandstellen in Funkantennen eingewählt. Man fand etwa seine DNA an gewissen Teilen in Brandobjekten. Und: Er soll nach Bränden auch gefilmt worden sein. Etwa auf dem Velo und beim letzten Brand bei einem Schulhaus.
Erstmals hörte man von der Anklage auch ein mögliches Motiv: Ein Feuerwehrkumpel, der die Liebe von Z. nicht erwidert haben soll. Deshalb habe Z. die Brände gelegt, um ihm jeweils nahe zu sein. Aber auch da winkte Z. ab.
Der Staatsanwalt forderte 15 Jahre für Z. Seine Verteidigerin einen Freispruch.
Das Urteil soll am Freitag um 8.15 Uhr verkündet werden.
Letztes Wort von Martin Z. - dann Prozess zu Ende
Zum Fall selber möchte er nichts sagen. Er sei gegen die Ausführungen des Staatsanwalts. «Ich bin nicht der Verursacher dieser Brandserie», so Martin Z.
Das Gericht plant, das Urteil am Freitag um 8.15 Uhr zu verkünden.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Auch Verteidigerin von Martin Z. spricht nochmals
Sie fordert das Gericht auf, die gesamten Akten zu sichten. «Man muss sich damit auseinandersetzen», sagt die Verteidigerin von Martin Z. Auch sie hält an ihren Anträgen fest.
Staatsanwalt spricht nochmals
Der Staatsanwalt macht eine kurze Replik (Erwiderung). Zu möglichen anderen Brandversuchen sagt er, dass man 653 Meldungen in dieser Zeit gehabt habe. Aber: «Nicht jeder Einschleicher ist eine versuchte Brandstiftung», hält der Staatsanwalt fest. Ansonsten hält er an seinen Ausführungen fest.
Verteidigerin kommt zum Schlusswort
Die Verteidigerin kommt nochmals zu den Anträgen: Martin Z. sei freizusprechen, und ihm sei eine Entschädigung gutzusprechen. Die Zivilforderungen seien abzuweisen. Und: Die Kosten seien vom Staat zu tragen.
Martin Z. soll bei Freispruch finanzielle Entschädigung erhalten
Bei einem Freispruch sei eine finanzielle Entschädigung für die Ersatzmassnahmen zu sprechen, sagt die Verteidigerin von Martin Z. weiter. Sie spricht von einer Gesamt-Entschädigungssumme für ihren Klienten von etwas über 51'000 Franken. Sie überlasse diesen Entscheid jedoch dem Gericht. Sie erwähnt noch Tötungsdelikte, bei denen die Beschuldigten mit weit weniger Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden, als zu 15 Jahren, wie für ihren Klienten gefordert würden.
Verteidigerin kritisiert Ersatzmassnahmen
Nun spricht die Verteidigerin des Angeklagten von den Ersatzmassnahmen, die ihr Klient habe. Die GPS-Fussfesseln und die Auflage, kein Alkohol trinken zu dürfen, seien ein grober Eingriff. Einmal sei die Polizei gar beim Arbeitgeber ihres Klienten aufgetaucht, um einen Alkohol-Test zu machen. Oder auch daheim seien dazu Beamte aufgetaucht, und seine Nachbarin habe mitbekommen, wie der Test durchgeführt worden sei. Später habe ihr Klient dann für einen Alkohol-Test immerhin auf einen Polizeiposten gehen können.
Verteidigerin von Martin Z. fordert vollumfänglichen Freispruch
In keiner der zwölf Brandstiftungen sei bewiesen, dass ihr Klient der Täter sei. Deshalb fordert die Verteidigerin von Martin Z. einen vollumfänglichen Freispruch für ihren Klienten.
Vier ungeklärte, versuchte Brandstiftungen im Wasseramt?
Die Verteidigerin von Martin Z. spricht nun von anderen Vorfällen und Bränden in der Region Wasseramt, für die nicht ihr Klient angeklagt sei. Insgesamt würden vier versuchte Brandstiftungen im Raum stehen, «die nachweislich nicht von meinem Klienten durchgeführt wurden», sagt die Verteidigerin. Dies stimme sie nachdenklich.
Er soll im Frühling 2022 in der Region Wasseramt im Kanton Solothurn eine ganze Brandserie gelegt und viele Menschen in Angst und Schrecken versetzt haben: Martin Z.* (34), ein Feuerwehrmann aus der Region.
Am Montag muss er sich dafür in Solothurn vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt verantworten. Welche Strafe die Staatsanwaltschaft fordert, ist noch nicht bekannt.
Martin Z. soll zwölf Brände gelegt haben
Sicher ist: Die Staatsanwaltschaft wirft Z. vor, zwölf Brände gelegt zu haben. Der Feuerwehrmann soll mit der Pikett-Gruppe oft einer der Ersten am Brandplatz gewesen sein. Löschte er gar seine selbst gelegten Brände?
Begonnen haben soll Z. die Serie laut Staatsanwaltschaft am 3. April 2022 in Halten SO mit dem Anzünden des Klubhauses der Hornussergesellschaft. Schaden: mehrere 10’000 Franken.
Am 10. April brannte es in Halten erneut. Diesmal in einem Schafstall. Drei Tiere starben. Sachschaden hier: mehrere 100'000 Franken.
Sechs Tage später wurde in Kriegstetten SO eine Scheune abgefackelt. Schaden wieder: mehrere 100'000 Franken. Fast gleichzeitig brannte im gleichen Dorf ein Geräteschuppen. Ein Zeuge konnte die Flammen löschen.
Am 21. April loderten Flammen bei einem Waldhaus in Recherswil SO. Danach, am 27. April, wurde in Obergerlafingen SO bei einer Firma ein Palettenstapel angezündet.
Auch Waldhütte des Natur- und Vogelschutzvereins abgefackelt
Am 8. Mai brannte – wiederum in Halten – die Waldhütte des Natur- und Vogelschutzvereins komplett ab. Am 14. Mai traf es in Kriegstetten ein unbewohntes Bauernhaus mit Scheune.
Nur einen Tag später sollen in Obergerlafingen gleich drei Brände gelegt worden sein. Es entstand erheblicher Sachschaden. Als Erstes brannte es in der Werkstatt einer Schreinerei, am selben Abend brannte es in Lagerhallen bei einer Firma und bei einer Schreinerei. Schliesslich gab es am 21. Mai noch einen Brand beim Schulhaus in Kriegstetten.
Nach dem Schulbrand wurde Z. verhaftet
Vermutlich wurde Z. der letzte Brand zum Verhängnis. Laut Blick-Informationen dürften die Ermittler, die während der Brandserie diverse Massnahmen ergriffen, belastendes Material gegen ihn in der Hand haben. Möglich ist, dass der Täter an einem der Brandplätze seine DNA oder seine Fingerabdrücke hinterlassen hatte. Oder aber er wurde bei seinem Treiben irgendwo gefilmt.
Sicher ist: Z. wurde kurz nach dem letzten Brand festgenommen. Die Feuerwehrleute und Menschen im Wasseramt atmeten auf. Einzelne hatten zuvor Nachtwache geschoben, und viele Menschen schliefen nicht mehr ruhig.
Z. bestreitet die Taten – auch vor Gericht?
Nun muss sich der alleinstehende Z., der früher auch bei einer Brandschutzfirma arbeitete, insbesondere wegen mehrfacher, zum Teil versuchter Brandstiftung vor Gericht verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft vergangenen Dezember schrieb, bestreitet er die Tatvorwürfe.
Z. ist seit längerem auf freiem Fuss – mit Ersatzmassnahmen. Mit Blick wollte er nicht reden. Was sein Motiv gewesen sein könnte und welche möglichen Beweise die Staatsanwaltschaft gegen ihn in der Hand hat, dürfte vor Gericht auskommen.
Blick ist live am Prozess dabei
Der Prozess beginnt heute um 8.15 Uhr und soll den ganzen Tag dauern. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.
Für Martin Z. gilt die Unschuldsvermutung.
* Name geändert