Sechs Jahre Knast für den Raser von Schönenwerd SO
Das sagt die Mutter der toten Lorena

Keine Gnade für den Raser, der 2008 in Schönenwerd SO die 21-jährige Lorena totfuhr. Das Solothurner Obergericht verschärfte das Urteil gegen den Griechen Nekti T. (22). Nach dem Prozess sprach die Mutter des Opfers.
Publiziert: 27.03.2012 um 13:33 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:02 Uhr

Von Genugtuung mag Brigitte W.* nicht sprechen: «Lorena wird nicht zurückkommen», sagt die Mutter der am 8. November 2008 bei einem Raserunfall getöteten 21-jährigen Frau. Sie hoffe jedoch, dass die Angeklagten die Urteile jetzt akzeptieren würden und endlich Ruhe einkehre.

Heute fiel das Urteil im Berufungsprozess zum Raserunfall von Schönenwerd SO. Das Solothurner Obergericht verurteilte den Hauptangeklagten Nekti T.* (22) zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Damit verschärfte es das Urteil der ersten Instanz.

Der Grieche wurde der vorsätzlichen Tötung, der vorsätzlichen schweren und vorsätzlichen einfachen Körperverletzung sowie der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen.

Nekti habe mit seiner Fahrt nicht nur einen schweren Unfall, sondern auch Tote oder Verletzte in Kauf genommen, sagte der Obergerichtspräsident bei der Urteilsverkündung.

Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte den Griechen im Oktober 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft zogen das Urteil weiter.

Vor Obergericht forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Verteidigung plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und auf eine Geldbusse.

Mitangeklagte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt


Das Obergericht verhängte auch gegen die beiden Mitangeklagten deutlich härtere Strafen als das Amtsgericht. Das Obergericht sprach Vedran B.* (21) und Cemal A.* (21) der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig.

Das Obergericht verurteilte sie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von je 36 Monaten. 12 Monate müssen die beiden Männer absitzen. In erster Instanz waren der Kroate und der Türke wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je 28 Monaten verurteilt worden.

Die drei jungen Männer hatten sich in ihren drei Autos gemäss Obergericht vor dem tödlichen Unfall zwischen Aarau und Schönenwerd ein «fahrerisches Kräftemessen» geliefert. Zu Beginn hätten sie in Aarau zwar kein eigentliches Rennen abgemacht.

Beim Crash sass Lorena auf dem Rücksitz des Autos, in welches das vorderste der drei Raserautos prallte.

Am Steuer dieses Autos sass der nun verurteilte Grieche Nekti T. Er war innerorts mehr als 100 Kilometer pro Stunde schnell gefahren. Zwei weitere Personen wurden bei dem Unfall zudem verletzt. (bih/SDA)

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