Dank einer Projektänderung mit der ökologischen Ersatzmassnahme «Schacheninsle» habe das Verwaltungsgericht die einzige Beschwerde gegen die Südwestumfahrung als gegenstandslos abgeschrieben, teilte das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Mittwoch mit.
Der Kanton hatte auf der «Schacheninsle» ein grosses Landstück gekauft. Weil das Strassenbauprojekt eine Naturschutzfläche tangiert, muss der Kanton einen ökologischen Ausgleich schaffen. Die Parzellen mit einer Gesamtfläche von 16'104 Quadratmetern erstrecken sich über Brugg und Villnachern.
Lebensräume für Amphibien gesichert
Das vom Kanton gekaufte Land ist von Wald eingefasst und befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Auen- und Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung. Dank Ausgestaltung mit Grundwasserweiher, Kiesböschungen, Hochstaudenfluren und Ruderalflächen können Lebensräume für Amphibienarten langfristig gesichert werden, wie das BVU festhält.
Die Kosten für den Strassenausbau inklusive Landerwerb sowie ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag auf 46,45 Millionen Franken.
Die Süwestumfahrung soll den Verkehr zwischen der Region Aaretal/Schinznach und dem A1/A3-Anschluss im Birrfeld aus dem Zentrum von Brugg nehmen.
Der Aargauer Grosse Rat hatte dem Projekt im März 2013 klar zugestimmt, doch gleichzeitig wurde das notwendige Quorum für das so genannte Behördenreferendum erreicht. Dies bedeutete, dass das Vorhaben den Aargauer Stimmberechtigten vorgelegt werden musste. Diese stimmten der Umfahrung im Juni 2013 ebenfalls klar zu. (SDA)