H.S.* (83) verkaufte Drogensüchtigen Beruhigungs-Pillen
Skandal-Arzt darf definitiv nicht mehr praktizieren

Der verurteilte Skandal-Arzt H. S.* (83) gelangte bis vor Bundesgericht, weil er seine Berufs-Lizenz nicht hergeben wollte. Nun ist er abgeblitzt.
Publiziert: 04.12.2018 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2018 um 12:43 Uhr
H. S. 2017 im Gespräch mit BLICK: «Werde zu Unrecht an die Wand genagelt.»
Foto: Ralph Donghi

H. S.* (83) verhökerte illegal Beruhigungspillen an Drogensüchtige. Nun darf der Arzt im Kanton Aargau ab sofort bis auf Weiteres keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben. Dies hält das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid fest.

Das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) erwartet von H. S. umgehend die Umsetzung des Entscheides, heisst es in einer Mitteilung.

Er beschäftigt die Justiz seit Jahren

Der Arzt mit fernöstlichen Wurzeln beschäftigt die Justiz seit Jahren. Der vorher in Deutschland tätige Mann erhielt 2008 vom Kanton Aargau eine Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt.

2014 stellte das DGS fest, dass der Arzt gegen die Berufspflichten durch Missachtung des Selbstdispensationsverbots und der Betäubungs- und Heilmittelgesetzgebung sowie der Fortbildungspflicht verstossen hatte. Er wurde mit einer Verwarnung und einer Busse von 3000 Franken bestraft.

Zwei Jahre später verurteilte das Bezirksgericht Zurzach H. S. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie einer Busse von 8000 Franken.

2017 entzog ihm das DGS die Berufsausübungsbewilligung. Diesen Entscheid akzeptierte der Arzt nicht. Mit seiner Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Aargau blitzte er ab. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Aargauer Verwaltungsgericht ebenfalls abgewiesen. Nun unterlag der Mann auch vor Bundesgericht.

11'000 Franken Gewinn

Der Skandalarzt hatte mehrere Tausend Tabletten des Beruhigungsmittels Dormicium an drogenabhängige Patienten verkauft. Mit dem Verkauf machte er 11'000 Franken Gewinn. Als BLICK H. S. 2017 in seiner Praxis besuchte, war sich der Verurteilte keiner Schuld bewusst: «Ich habe nichts Falsches getan, werde zu Unrecht an die Wand genagelt.» (noo/SDA)

* Name der Redaktion bekannt

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