«Du wirst genauso sterben wie Céline»
Mobberin I.F.* (17) wegen Instagram-Drohung verurteilt

Der Suizid der 13-Jährigen Céline P. aus Spreitenbach schockierte im August 2017. Die Jugendliche wurde im Netz und in der Schule gemobbt und bedroht. Unter anderem von I.F (17), die nun verurteilt wurde.
Publiziert: 30.09.2018 um 17:13 Uhr
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Aktualisiert: 02.11.2018 um 14:47 Uhr
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Céline P.* (†13) hielt es nicht mehr aus. Ende August 2017 nahm sich der Teenager aus Spreitenbach AG das Leben. Ihr Tod löste heftige Diskussionen aus: Céline P. wurde während Monaten gemobbt – in der Schule verprügelt, im Netz bedroht.

Vor ihrer Haustür fand sie kurz vor ihrem Suizid die Nachricht: «Genau hier wirst du bald sterben.» Verfasst hatte sie die damals 16-jährige I.F.* aus Dietikon ZH. Der Teenager hatte Céline P. schon zuvor im Internet verhöhnt – und machte nach ihrem Tod mit dem Mobbing weiter. In einem Video bedroht sie eine andere Jugendliche mit den Worten: «Hör mal zu, du kleine Nutte! Wir finden dich schon. Du wirst genauso sterben wie Céline.»

Die Jugendstaatsanwaltschaft Limmattal/Albis leitete ein Verfahren wegen versuchter Drohung und Beschimpfung gegen I.F. ein. Nun wurde die mittlerweile 17-Jährige verurteilt, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.

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I.F. hatte Céline vor ihrem Tod bedroht.

Céline hat sich nicht wegen I.F. getötet

Sarah Reimann, Sprecherin der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, sagt: «Die betroffene Person wurde mit einer persönlichen Leistung sanktioniert.» Persönliche Leistung bildet im Jugendstrafrecht das Pendant zur gemeinnützigen Arbeit im Erwachsenenstrafrecht.

Reimann widerspricht dem Vorwurf, dass sich Céline wegen Mobberin I.F. getötet haben soll. «Gemäss den Erkenntnissen der Jugendanwaltschaft kann der tragische Suizid nicht auf das Handeln der sanktionierten Person zurückgeführt werden», so die Sprecherin zur Zeitung.

Der Fall Céline ist mit der Verurteilung noch nicht abgeschlossen. Es läuft weiterhin ein Verfahren gegen einen Jugendlichen (16) aus Dietikon. Vorwurf: Nötigung. Laut BLICK-Recherchen hatte er ein privates Foto der 13-Jährigen auf seinem Handy. Es gilt die Unschuldsvermutung. (hah)

* Name der Redaktion bekannt

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