Der Kanton schuldet ihm 32'200 Franken
Aargauer Terrorist Cendrim R. erhält kein Geld

Die Schweiz steckte den verurteilten Aargauer Terroristen Cendrim R. (24) zu Unrecht in Sicherheitshaft. Er sollte dafür eine Genugtuung erhalten. Doch wegen Terror-nähe sind die Gelder gesperrt.
Publiziert: 12.08.2016 um 19:04 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 12:06 Uhr
Für Cendrim R. gibt es nun doch keine Genugtuung in Form von Geld.
Foto: ARCHIV

Cendrim R. ist hierzulande das berühmteste Gesicht des Terrors: 2014 eröffnete er mit Komplizen in der Türkei das Feuer und erschoss Polizisten und Soldaten. Drei Menschen starben, unzählige wurden verletzt. Er wollte eigentlich nach Syrien reisen, um beim Terror mitzumachen. Türkische Beamten verhafteten jedoch den Kosovo-Albaner aus Brugg AG und verurteilten ihn zu 175 Jahren Haft.

Seine Nähe zum Terror wird ihn nun zusätzlich um 32'200 Franken bringen, wie die «Aargauer Zeitung» heute schreibt. Der Kanton Aargau schuldet dem Terror-Bub den Betrag als Genugtuung, weil die Schweiz ihn unrechtmässig wegen eines bewaffneten Überfalls in Sicherheitshaft steckte. Dies befand ein Bundesgerichtsurteil 2014.

Pro Tag muss der Kanton Aargau Cendrim R. 100 Franken zahlen – unter dem Strich 32'200 Franken. Doch wegen seiner Nähe zur Terrororganisation al-Kaida bleibt das Geld gesperrt.

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, sperrt das Gesetz «alle Gelder und wirtschaftliche Ressourcen» für Terror-nahe Personen. So soll verhindert werden, dass das Geld in die Hände der Terroristen gerät. Nun will das Seco herausfinden, wie es die Genugtuung umsetzen kann, ohne die internationale Verordnung zu verletzen. (pma)

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