Aargauer (65) verurteilt
Simulant erschlich sich eine halbe Million Franken

Ein 65-Jähriger erschlich sich elf Jahre lang eine IV-Rente – bis ihm ein Sozialdetektiv auf die Schliche kam. Nicht ganz unschuldig daran: Die Ärzte, die dem Simulanten allzu leichtfertig eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigten.
Publiziert: 07.12.2018 um 16:27 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2018 um 16:38 Uhr
Der Kosovare wurde während sieben Tagen observiert (Symbolbild).
Foto: Keystone

Wenn die Mitarbeiter der Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA) Jeton* besuchten, lag er apathisch auf dem Sofa. Fragen beantwortete er wirr, gar nicht oder stellte sich schlafend. Seine Angehörigen gaben dann jeweils an, sein schlechter Zustand sei unverändert, er könne kaum selbständig funktionieren. 

Und so erhielt der 65-jährige Mann seit elf Jahren Gelder – IV-Rente, Krankentaggeldversicherung, Pensionskasse – in der Höhe von fast einer halben Million Franken ausbezahlt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Deswegen stand er nun vor Gericht. Anklage: gewerbsmässiger Betrug.

Detektiv kam ihm auf die Schliche

2003, als Jeton noch als Hilfskoch arbeitete, liess er sich vom Hausarzt behandeln. Unter anderem wegen Wahnvorstellungen. Zudem sei er ängstlich, kraft- und antriebslos. Der Arzt und auch ein Psychiater attestierten ihm eine psychische Krankheit und damit eine volle Arbeitsunfähigkeit. 

Doch nach Jahren – in denen Jeton immer wieder seine Arbeitsunfähigkeit versicherte – wurde die SVA Aargau misstrauisch und liess ihn an sieben Tagen observieren. Dabei konnte beobachtet werden, wie er allein das Haus verliess, allein Einkäufe erledigte, zusammen mit seiner Ehefrau in einem Migros-Restaurant ass und dabei sein Tablett selber trug und sich angeregt mit anderen Leuten unterhielt. 

Bedingte Freiheitsstrafe

Vor Gericht verteidigte er sich laut «Aargauer Zeitung» damit, dass er immer habe arbeiten wollen – allerdings habe ihm der Arzt gesagt, er solle nicht. Er stritt ab, jemals etwas vorgespielt zu haben. Tatsächlich rügte das Gericht die behandelnden Ärzte. Der Hausarzt habe äusserst leichtfertig ein Zeugnis über Jetons Arbeitsunfähigkeit ausgestellt.

Jeton, der mit 22 Jahren aus dem Kosovo in die Schweiz kam, wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Zudem muss er eine Busse in der Höhe von 4000 Franken zahlen. (neo)

* Name geändert

Nicht immer ist der Einsatz der Sozialdetektive legal. Die Aufnahmen des Kranführers Urs C.* wurden illegal erstellt. (BLICK berichtete)

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