Miete
Bundesrat kommt Airbnb-Anbietern beim Mietrecht entgegen

Mieter sollen ihre Wohnung einfacher auf Buchungsplattformen wie Airbnb anbieten können. Der Bundesrat will dazu das Mietrecht ändern: Nach seinem Willen soll der Vermieter nicht jedes Mal sein Einverständnis zur Untermiete geben müssen.
Publiziert: 21.03.2018 um 11:30 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:55 Uhr
Mieter fragen heute nicht immer beim Vermieter nach, ob sie ihre Mietwohnung über die Buchungsplattform Airbnb anbieten dürfen. Der Bundesrat schlägt eine neue Regelung vor, welche die Erteilung solcher Bewilligungen vereinfachen soll. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Insgesamt erachtet der Bundesrat die geltenden Gesetze für Plattformen wie Airbnb als ausreichend. Anpassungen seien einzig beim Mietrecht nötig, hielt er bereits letzten November in einem Bericht fest. Am (heutigen) Mittwoch schickte er nun seine Änderungsvorschläge in die Vernehmlassung.

Revisionsbedarf sieht die Regierung vor allem bei den Modalitäten, die für die Zustimmung zur Untermietung nötig sind. Heute ist es bei jeder einzelnen kurzzeitigen Untermiete notwendig, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen - nicht immer sei dies auch eingehalten worden, argumentiert der Bundesrat.

Der neue Artikel sieht eine generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete vor - auf Gesuch des Mieters. Nach Ansicht des Bundesrates soll dies zu einer administrativen Vereinfachung führen.

Im Gesuch sind die Bedingungen der Untermiete anzugeben, namentlich die Höhe des Mietzinses, die betroffenen Räumlichkeiten und die Belegung. Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter jeweils die maximalen Werte zu nennen.

Allerdings kann der Vermieter diese Zustimmung auch verweigern, wenn ihm aus der Nutzung der Buchungsplattform oder den Auswirkungen daraus wesentliche Nachteile entstehen, wie das Wirtschaftsdepartement in einer Mitteilung festhält.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli.

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