Lebenslänglich für Murats Mörder

Publiziert: 20.04.2006 um 16:44 Uhr
|
Aktualisiert: 06.09.2018 um 20:37 Uhr
Teilen
Anhören
THUN – Der 35-jährige Rolf H. wird nie mehr in Freiheit leben. Er wurde für den bestialischen Mord am 15-jährigen Murat zu Lebenslänglich und Verwahrung verurteilt.

Für das grausame Verbrechen am Teenager muss er nun büssen: Rolf H. wurde wegen Mordes am 15-jährigen Murat Y. am 12. Juli 2004 im deutschen Donauwörth, des versuchten Mordes an einem 14-Jährigen sechs Tage zuvor sowie strafbarer Vorbereitungshandlungen zum Mord und zu lebenslanger Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Der ehemalige Berufsunteroffizier wird nie mehr frei kommen.

Den bestialischen Mord plante und beging Rolf H. zusammen mit dem deutschen Komplizen Matthias B. Diesen lernte der Schweizer auf einschlägigen Seiten im Internet kennen. Die beiden Männer teilten die Fantasie, einen jüngeren Mann zu erwürgen oder zu erstechen.

Nach einem ersten missglückten Versuch vereinbarte der deutsche Komplize mit Murat Y. via Internet-Kontakt Sexspiele. So kam es zu dem tödlichen Treffen in einem Waldstück bei der deutschen Ortschaft Donauwörth.

Für die Tat wurde der heute 43-jährige Matthias B. im vergangenen Juli in Deutschland ebenfalls zu lebenslanger Haft mit Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Mit seinem Urteil folgte das Thuner Gericht in Thun dem Antrag auf Verwahrung. Gestützt auf das psychologische Gutachten hatte Staatsanwalt Hans-Peter Schürch argumentiert, die Rückfallgefahr sei hoch, weil die Mordfantasien des Täters kausal mit seinen Taten zusammenhingen.

Rolf H. habe sich vom Töten sexuelle Erregung versprochen und sein Opfer «regelrecht zur Schlachtbank geführt». Nach vereinbarten Sexspielen und Würgen bis zur Bewusstlosigkeit hatte der 35-Jährige 30 mal mit seinem Bajonett auf den Jugendlichen eingestochen und diesen getötet.

Pflichtverteidiger Stefan Schmutz hatte mit Verweis auf die Persönlichkeitsstörung seines Mandanten auf 18 Jahre Zuchthaus mit ambulanter Therapie plädiert. Die im vorgezogenen Strafvollzug freiwillig begonnene Therapie verlaufe gut, sagte er. Der Angeklagte sei therapierbar. Auch sein Geständnis sowie der Kooperationswille müssten sich strafmildernd auswirken.

Die türkische Familie des Opfers wünsche sich das lebenslange Wegsperren des Täters, wie ihr Anwalt Carlo Häfeli sagte. In einem zivilrechtlichen Vergleich hatten sich die Mutter des Ermordeten und der Täter auf eine Genugtuungszahlung von 60000 Franken geeinigt.

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden