Nach dem Tessin nun St. Gallen
St. Gallen sagt Ja zum Burka-Verbot

Der Kanton St. Gallen verbietet das Burka-Tragen in der Öffentlichkeit. Die Stimmberechtigten sagten mit 73'830 zu 36'948 Stimmen deutlich Ja zur Vorlage. St. Gallen ist der zweite Kanton nach dem Tessin mit einem Burka-Verbot.
Publiziert: 23.09.2018 um 13:24 Uhr
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Aktualisiert: 24.09.2018 um 09:58 Uhr
Im Kanton St. Gallen wird künftig bestraft, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/TI-PRESS/GABRIELE PUTZU

Bestraft wird künftig, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, sofern dies «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.

Polizeidirektor: Kaum eine Wirkung

Zur Abstimmung kam es, weil die Jungsozialisten und die Jungparteien der Grünen und Grünliberalen das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Der Kantonsrat hatte das Gesichtsverhüllungs-Verbot Ende 2017 mit den Stimmen von SVP und CVP beschlossen. Die FDP und das linksgrüne Lager waren dagegen.

Justiz- und Polizeidirektor Fredy Fässler (SP) zeigte sich nicht überrascht vom Ja zum Verhüllungsverbot. Allerdings werde die Regelung kaum etwas bewirken. Die Regierung habe dies schon vor der Abstimmung gesagt, erklärte Fässler der Nachrichtenagentur SDA.

Fässler erwartet kaum Bussen

«Ich selber habe im Kanton St. Gallen noch nie eine Burkaträgerin gesehen», so Fässler. Auch könne er sich keine Situation vorstellen, in der die Bedingungen des Verbots erfüllt wären. Fässler geht davon aus, dass die St. Galler Polizei Burkaträgerinnen nicht büssen wird, sofern sich jemals solche im Kanton zeigen sollten.

Die SVP erhofft sich vom Verbot eine präventive Wirkung. Auch CVP-Vertreter sprachen sich dafür aus: Eine solche Ausdehnung des bestehenden Vermummungsverbots mache Sinn und entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung.

«Gesetz für die Galerie»

Die Gegner - FDP, SP, Grüne und GLP - sprachen von einem «Gesetz für die Galerie». Zudem sei es bereits heute strafrechtlich verboten, eine Frau zum Tragen einer Burka zu zwingen. Das neue Gesetz sei überflüssig und vage formuliert. Die Umsetzung wäre komplett willkürlich.

Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin, das seit zwei Jahren in Kraft ist, trifft vor allem vermummte Fussballfans. Burka-Trägerinnen wurden bisher kaum gebüsst.

Tessin: 37 Verfahren

Seit Juli 2016 gab es 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen ohne Polizeibericht. Im ersten Halbjahr 2018 wurden etwa zehn verhüllte Gesichter registriert. Fälle von verschleierten Frauen sind an einer Hand abzuzählen.

Das Thema Verhüllungsverbot ist auch auf nationaler Ebene aktuell. Das «Egerkinger Komitee» lancierte die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Diese verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf.

Dem Bundesrat geht diese Burka-Initiative zu weit. Sie problematisiere ein seltenes Phänomen und greife in die bewährte kantonale Regelungsautonomie ein. Er will es weiterhin den Kantonen überlassen, über ein Verhüllungsverbot zu entscheiden.

Bundesrat will Gegenvorschlag

In einem Gegenvorschlag zeigt er sich aber bereit, die Regeln zu verschärfen. Zum einen sollen Kontakte mit bestimmten Behörden nur unverhüllt stattfinden dürfen. Zum anderen soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, unter Strafe gestellt werden.

Seit Ende Juni läuft dazu die Vernehmlassung. Danach kommt die Vorlage vors Parlament. Über Initiative und Gegenvorschlag abgestimmt wird voraussichtlich erst 2019. (SDA/sf)

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