BLICK: Herr Marbet, Rudern, Kutschenfahrten oder Pflegefamilie – wer entscheidet über Massnahmen?
Guido Marbet: Die Kesb ist verpflichtet – besonders bei Kindern, die gefährdet sind –, nach optimalen Betreuungsmassnahmen zu suchen. Das kann die Platzierung in einer Pflegefamilie sein oder aber ein Ruderkurs, wo Kinder ihre Kräfte oder Aggressionen kanalisieren.
Gibt es eine Kostenobergrenze?
Natürlich sind die Kesb darum besorgt, dass die Kosten in einem gesunden Rahmen bleiben. Jedoch gibt es keine Obergrenze, weil es darum geht, die richtige Massnahme für gefährdete Kinder oder Erwachsene zu finden. Eine teure Massnahme lohnt sich immer dann, wenn sich die Situation langfristig verbessert. Das kommt billiger als teure Folgekosten, wenn man nichts unternimmt.
Wer kontrolliert die Ausgaben der einzelnen Massnahmen und sagt auch mal, dass es zu teuer ist?
Eigentlich ist das die Instanz, die für die Kosten aufkommt, meistens also die Gemeinde. Doch eine eigentliche Aufsicht über die einzelnen Kostenpunkte gibt es nicht. Falls die Kosten bei einer Kesb überborden, müsste die Aufsichtsbehörde einschreiten. In der Deutschschweiz ist diese in der Regel beim Regierungsrat. Bei einem Drittel der Kantone liegt sie bei den Gerichten.
Die Praxis zeigt, dass die Gemeinden nicht immer mitreden können. Im Fall Boris wollte die Gemeinde Wettswil ZH das Security-Personal nicht bezahlen (BLICK berichtete).
Das kommt vor. Im Aargau zum Beispiel wird die Gemeinde deshalb vor der Finanzierung angehört. Im Vordergrund muss jedoch immer stehen, was für ein gefährdetes Kind oder einen gefährdeten Erwachsenen am besten ist und am meisten Erfolg verspricht. In den allermeisten Fällen ist die Lösung unbestritten.
Die Kesb ist wegen des Falls Boris wieder stark in den Schlagzeilen. Zu Recht?
Ich kenne den Fall selber nicht, da zum Schutz der Betroffenen keine Daten ausgetauscht werden. Das ist auch richtig so.