Am 16. Dezember 2016 fällt das Urteil am Solothurner Obergericht: 17 Jahre Knast lautet die Strafe für einen kosovarisch-schweizerischen Doppelbürger. Der Mann hatte zusammen mit seinem Sohn Bekim B.* im Jahr 2012 den Vater und den Sohn einer anderen Familie erschossen. Die Tat sorgte als Doppelmord von Oensingen SO für Schlagzeilen (BLICK berichtete).
Bekim B. sitzt seit längerem in Haft. Er hatte vergeblich versucht, die ganze Schuld an der Tat auf sich zu nehmen. Vom verurteilten Vater fehlt aber jede Spur. Der 54-Jährige erschien im vergangenen Winter nicht zum Prozess, sondern liess den Behörden stattdessen ein Arztzeugnis aus dem Kosovo zukommen.
Dass der verurteilte Mörder nach der Tat bis zum Prozess auf freiem Fuss war, ist nichts Ungewöhnliches, berichtet das «Regionaljournal» von Radio SRF. Nach dem Urteil hätte er aber umgehend festgenommen werden sollen, da das Obergericht sogenannte Sicherheitshaft angeordnet hatte – aus Angst, der Mann könnte untertauchen, bevor das Urteil rechtskräftig wird. Offensichtlich kam diese Massnahme zu spät.
«Der Kosovo liefert eigene Staatsangehörige nicht aus»
Ob sich der IV-Bezüger heute immer noch im Kosovo aufhält, ist unklar. Nach ihm wird per internationalem Haftbefehl in ganz Europa gesucht. Beim Solothurner Obergericht betont man: «Wir haben unternommen was wir können und setzen weiterhin alles daran, dass der Mann in Haft kommt.» Nun ist der flüchtige Mann aber ein Fall für das Bundesamt für Justiz.
Die Suche nach dem Täter erinnert an den landesweit bekannten «Fall Ded Gecaj». Dieser hatte 1999 in St. Gallen den Lehrer seiner Tochter ermordet und war anschliessend in den Kosovo geflüchtet. Erst nach jahrelangem Hickhack wurde Gecaj im September 2010 an die Schweiz ausgeliefert.
Wird der gesuchte Mann im Kosovo geschnappt, ist eine Auslieferung zurück in die Schweiz unwahrscheinlich. «Der Kosovo liefert eigene Staatsangehörige nicht aus», erklärt Folco Galli vom Bundesamt für Justiz dem BLICK. Ungeschoren kommt er deswegen aber nicht davon. «Wenn sich die gesuchte Person tatsächlich dort aufhält, wäre es denkbar, dass wir den Kosovo um Übernahme der Strafvollstreckung ersuchen», sagt Galli weiter. (cat)
* Name der Redaktion bekannt