Heute gab das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt
Referenzzinssatz für Wohnungsmieten sinkt erstmals auf 1,5 Prozent
Damit können Mieter eine Mietzinsreduktion von knapp 3 Prozent verlangen. Im Einzelfall hängt die Anpassung davon ab, wann die letzte Mietzinsreduktion vorgenommen worden ist.
Publiziert: 01.06.2017 um 15:45 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2022 um 23:53 Uhr
Der Referenzzinssatz für Mieten sinkt auf rekordtiefe 1,5 Prozent. Das teilt das Bundesamt für Wohnungswesen am Donnerstag mit. Vermieter müssen eine Senkung des Referenzzinssatzes nicht automatisch an die Mieter weitergeben. Sie können beispielsweise höhere Unterhaltskosten sowie Wert steigernde Investitionen geltend machen.