In den romanisch- und italienischsprachigen Regionen Graubündens würde demzufolge nur noch Deutsch als Fremdsprache unterrichtet. Englisch stünde hingegen in den deutschsprachigen Teilen auf dem Stundenplan der Primarschüler.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden erklärte die Initiative für gültig. Es begründete seinen Entscheid damit, dass sich die Initiative nur auf die obligatorischen Fächer beziehe. Es stünde den Schulen deshalb frei, weitere Fremdsprachen anzubieten.
Gegen dieses Urteil haben Vertreter der Minderheitensprachen Italienisch und Romanisch beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Die Bündner Regierung hatte dem Grossen Rat beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären, was im April 2015 auch geschah. Sie begründete ihren Antrag damit, dass mit der angestrebten Fremdsprachenregelung die Romanen und Italienischbündner aufgrund ihrer Sprache diskriminiert würden.