Er quälte seine Schweizer Frauen
Ayurveda-Therapeut ist schuldig!

Er bedrohte seine Frauen mit einem Messer, fesselte sie oder sperrte sie aus der Wohnung aus. Jetzt wurde ein 42-jähriger Ayurveda-Therapeut verurteilt. Zum zweiten Mal.
Publiziert: 20.07.2017 um 08:33 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 19:13 Uhr
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Der Ayurveda-Therapeut, der seine Frauen gequält hat, betritt in Begleitung von Freunden das Obergericht Zürich.
Foto: Beat Michel
Beat Michel

Der Ayurveda-Therapeut beteuerte am Dienstag vor einer Woche seine Unschuld. Unter tränenerstickter Stimme sagte er aus, er sei ein guter Vater, und seine Hände könnten nichts tun ausser heilen.

Doch das kaufte ihm das Obergericht nicht ab: Der Therapeut ist schuldig der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen Nötigung, der mehrfachen Körperverletzung und der mehrfachen Drohung. Es bestätigte damit das Urteil des Bezirksgerichts Bülach.

Messer am Hals

Beide Gerichte sind sich einig, dass der Ayurveda-Therapeut mit indischem Pass seine Schweizer Frauen massiv schlecht behandelt hat.

So hat er im November 2014 der Noch-Ehefrau ein Filetiermesser an den Hals gehalten, sodass ein feiner Schnitt resultierte. An einem anderen Tag fesselte der Mann seine Gattin mit Paketschnur und Klebeband. Danach würgte er sie mit seinem Schal. Einmal schlug er seine Frau nach einer Diskussion zweimal mit der Faust aufs gleiche Auge. Ein andermal schlug er sie, als sie auf dem Sofa lag.

Im gleichen Prozess klagte auch die Ex-Frau gegen den brutalen Ayurveda-Therapeuten. Die Vorwürfe ähneln sich. Auch sie hatte er versucht zu unterdrücken und mit einem grossen Messer bedroht.

Freiheitsstrafe von 24 Monaten

Der Mann erhält für seine Taten eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. 234 Tage hat er bereits in Untersuchungs- und Sicherheitshaft abgesessen. Der Rest der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben, die Probezeit beträgt drei Jahre.

Ein Rayonverbot gegen den rabiaten Mann braucht das Gericht nicht zu verhängen. Wie die Noch-Ehefrau am Berufungsprozess sagte, läuft zu diesem Prozess parallel das Scheidungsverfahren. Und da wurden bereits geeignete Schutzmassnahmen getroffen.

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