Die Abgabe für Minderjährige soll auf jeden Fall verboten bleiben, wie Nino Forrer, Presseverantwortlicher des Vereins, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Er bestätigte damit eine Meldung der Zeitungen «Der Bund» und «Tages-Anzeiger» vom Samstag.
Zudem soll der Bund Verbrauchssteuern erheben können auf Cannabis-Produkte, die nicht der medizinischen Anwendung dienen. Beide Punkte sind neu im Vergleich zur Hanf-Initiative, die das Volk im Jahr 2008 mit 63 Prozent deutlich abgeschmettert hatte.
Damals forderten die Initianten nämlich auch für Minderjährige legales Kiffen in der Schweiz. Das überparteiliche Initiativkomitee wollte den Bund verpflichten, geeignete Massnahmen für den Jugendschutz auszuarbeiten. In einem zentralen Punkt machen die Initianten damit neu ein Zugeständnis an die Gegenseite.
Dank der Legalisierung der Gewinne aus dem gewerblichen Anbau und dem Handel von Cannabis würden zudem Einnahmen an den Staat und nicht mehr in die Taschen von kriminellen Organisationen fliessen. Damit würde auch der Fiskus von zusätzlichen Einnahmen profitieren, heisst es.
Der Verein «Legalize it» hat den neuen Initiativtext am Mittwoch bei der Bundeskanzlei eingereicht, wie Forrer bestätigte. Dieser verlangt eine Ergänzung des Artikels 105 der Bundesverfassung, welcher bislang nur dem Alkoholkonsum gewidmet ist.
«Der Konsum von Stoffen und Präparaten des Wirkungstyps Cannabis sowie die Vorbereitung zum eigenen Konsum sind straffrei.» Ebenfalls soll der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf legalisiert werden. Mit der Legalisierung des gewerblichen Anbaus und des Handeln von Cannabis unter staatlicher Kontrolle könne der Schwarzmarkt ausgetrocknet werden, argumentieren die Initianten.
Die Projekte für einen regulierten Cannabis-Verkauf in verschiedenen Schweizer Städten schreiten derweil voran. In Bern hat die Kantonale Ethikkommission Anfang März grünes Licht gegeben. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) unterstützt das Forschungsprojekt mit 720'000 Franken. Die Berner Sozialdirektorin Franziska Teuscher bestätigte auf Anfrage einen Bericht der «SonntagsZeitung».
Die Kosten des Forschungsprojekts liessen sich noch nicht beziffern, sagte Teuscher der Nachrichtenagentur sda. Der Nationalfonds leiste auf jeden Fall einen namhaften Beitrag. Teuscher zeigte sich zuversichtlich, dass die Finanzierung des Projekts zustande kommen wird.
200'000 bis 300'000 Menschen greifen in der Schweiz regelmässig zum Joint. Mehrere Städte befassen sich zurzeit mit der Frage, wie sie künftig mit gewohnheitsmässigen Kiffern umgehen wollen. In der Bundesstadt möchten Wissenschafter der Universität Bern den regulierten Cannabis-Verkauf in Apotheken prüfen.
Die Studienteilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, in der Stadt Bern wohnen und bereits Cannabis konsumieren, was mittels Haarprobe bestätigt werden muss. Die Ethikkommission des Kantons Bern hat den Versuch Ende Februar bewilligt.
Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) der Uni Bern bereitet nun die Einreichung des Gesuchs beim Bundesamt für Gesundheit vor. «Ich gehe davon aus, dass das Gesuch in den nächsten Monaten eingereicht wird», sagte Teuscher am Sonntag. Dass der Nationalfonds das Pilotprojekt unterstütze, unterstreiche die wissenschaftliche Bedeutung der Studie.
Diese soll zeigen, wie sich der regulierte Cannabis-Verkauf in Apotheken auf das Konsum- und Kaufverhalten der Kiffer auswirkt. Auch sollen die Vor- und Nachteile eines liberaleren Umgangs mit Cannabis geprüft werden.
Der Umgang mit Cannabis und Kiffern hat die Schweizer Öffentlichkeit immer wieder beschäftigt. Im Sommer 2004 war im Parlament eine Vorlage des Bundesrates gescheitert, der den Cannabis-Konsum entkriminalisieren wollte. Der Nationalrat lehnte es ab, auf das revidierte Betäubungsmittelgesetz überhaupt einzutreten.
Im November 2008 scheiterte an der Urne die Hanf-Initiative. Die Volksinitiative verlangte ebenfalls Straffreiheit für den Cannabis-Konsum. Nach dem Nein zur Initiative hiess die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats im März 2009 eine parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion gut.
Laut dieser soll das Kiffen verboten bleiben, künftig aber nur noch im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. So müssen seit Oktober 2013 erwachsene Kiffer nicht mehr mit einer Anzeige rechnen: Wer mit einem Joint erwischt wird, kommt mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken davon.
In der Schweiz konsumieren schätzungsweise zwischen 350'000 und 500'000 Personen gelegentlich Cannabis-Produkte wie Haschisch oder Marihuana. Die Gerichte müssen sich jährlich mit rund 30'000 Verzeigungen befassen.