Als hätte die Ausschaffungs-Initiative seit ihrer Annahme 2010 nicht schon für genügend Theater gesorgt. Als würde es nicht schon lange genug dauern, bis kriminelle Ausländer endlich ausgeschafft werden. Nein, jetzt reibt uns ein Ausgeschaffter auch noch genüsslich unter die Nase, dass er hier trotz Einreisesperre Ferien machen darf. Was für ihn selbstverständlich zu sein scheint, sorgt hierzulande für Kopfschütteln.
Die Suspension der Einreisesperre dürfe aus «wichtigen Gründen» wie Familienbesuchen oder Heiratsvorbereitungen erfolgen. Wichtige Gründe? Wie kann so was wichtiger sein, als dass sich ein Opfer vor seinem Täter in Sicherheit wähnen darf? Diese humanitäre Streicheleinheit für Schwerkriminelle mag zwar gesetzlich verankert sein, absurd ist sie trotzdem.
Stellen Sie sich diese Situation doch einmal plastisch vor. Sie werden Opfer eines kriminellen Ausländers. Sie bangen eine gefühlte Ewigkeit, bis sie endlich Gewissheit haben, dass der Täter weggeschafft wird. Statt dann aber aufatmen zu können, müssen Sie jetzt also tatsächlich damit rechnen, dass der Täter auf der Strasse an Ihnen vorbeischlendert, weil er gerade «Ferien» in der Schweiz machen darf?! Eben: absurd.