Bundesstrafgericht
Verfahrensfragen weiterhin im Zentrum des Tamil-Tiger-Prozesses

Am zweiten Tag des Tamil-Tiger-Prozesses am Bundesstrafgericht in Bellinzona TI haben erneut Anwälte auf Rückweisung der Anklage an die Bundesanwaltschaft plädiert. Die Staatsanwältin des Bundes, Juliette Noto, wies die Vorwürfe zurück.
Publiziert: 09.01.2018 um 18:32 Uhr
|
Aktualisiert: 08.10.2018 um 12:26 Uhr
Auch am zweiten Tag des Prozesses gegen 13 Tamilen am Bundesstrafgericht in Bellinzona ging es vor allem um Verfahrensfragen. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Ludovic Tirelli, Verteidiger des Managers einer Fonds-Gesellschaft, warf den Behörden Täuschungsmanöver vor. So zeigte er sich über das Tempo beim Vorgehen der Bundesanwaltschaft (BA) überrascht: Diese habe nämlich am Tag, an dem sein Mandant an der Grenze kontrolliert worden war und in seinem Auto 120'000 Euro entdeckt wurden, eine Hausdurchsuchung bei ihm angeordnet.

Wie bereits andere Berufskollegen vor ihm verurteilte auch der Waadtländer Anwalt die Art und Weise, wie sein Mandant befragt worden war. Offiziell sei es darum gegangen, dessen «Situation zu ermitteln», während die Sicherheitskräfte in ihrem Protokoll bereits von einem «Verdächtigen» sprachen. «Er hätte als Beschuldigter behandelt werden müssen», sagte Tirelli. Indem die Anklage das nicht getan habe, habe sie das Recht des Angeklagten verletzt.

Tirelli erinnerte auch daran, dass sein Mandant im Zusammenhang mit seinen beruflichen Tätigkeiten regelmässig nach Sri Lanka reiste und nach der Eröffnung der Untersuchung in der Schweiz dort verhaftet wurde. Er sei während drei Jahren im Gefängnis misshandelt worden, bevor er von der Justiz in seinem Land freigesprochen worden sei. Dieses Urteil schliesse einen erneuten Prozess wegen der gleichen Anklagepunkte aus.

Anwalt Philippe Graf kritisierte das Fehlen der Bank-Now auf der Anklagebank. Das Geldinstitut hatte tamilischen Flüchtlingen zahlreiche Kredite gewährt.

Nach Angaben des Verteidigers des Verantwortlichen einer angeblichen Spendenaktion in der Schweiz hatte die Bank ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Denn sie hätte in Bezug auf die Verwendung der Gelder misstrauisch werden müssen. Bank-Now ist als Klägerin am Prozess beteiligt, obwohl einem ihrer früheren Angestellten Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen werden.

Zum Auftakt des Prozesstages wies die Staatsanwältin des Bundes, Juliette Noto, die Vorwürfe von Anwalt Jean-Pierre Garbade zurück. Gleichzeitig bedauerte sie, dass Garbade in seiner dreistündigen Rede am Vortag gleichzeitig über den Inhalt der Anklageschrift und über Vorfragen referiert habe. Dies sei ein Versuch, das Gericht zu beeinflussen.

Für Noto waren Garbades Aussagen über Staatsanwalt Patrick Lamon «eindeutig diffamierend». Und dessen Behauptung, dass die Bank-Now in Kredite im Zusammenhang mit Drogenhandel verwickelt sein könnte, sei nichts anderes als eine «unehrliche Erfindung».

Die Verteidiger beschwerten sich auch über fehlende Übersetzungen mehrerer Anhörungen, Protokolle und Dokumente. Den Beschuldigten sei damit ihr Recht auf ein faires Verfahren verwehrt worden.

Die Debatte wird am kommenden Montag fortgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wird die Präsidentin des Bundesstrafgerichts, Nathalie Zufferey Francioli, ihre Entscheidung über die Anträge der Verteidigung auf Rückweisung verkünden.

Zwölf Tamilen und ein Deutscher müssten sich seit Montag vor dem Bundesstrafgericht wegen der Finanzierung der tamilischen Untergrundorganisation Tamil Tigers verantworten. Ihnen werden Unterstützung einer kriminellen Organisation, Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Fehler gefunden? Jetzt melden