Bundesanwalt Lauber räumt auf
Jeder fünfte Staatsanwalt muss gehen

In der Bundesanwaltschaft kommt es zu einer grösseren Personalrochade und zu Veränderungen: Bei der nächsten Wahlrunde werden eine handvoll Staatsanwälte nicht mehr wieder gewählt.
Publiziert: 11.05.2015 um 00:33 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 20:46 Uhr
Bundesanwalt Michael Lauber.
Foto: Keystone

Fünf der höchsten Schweizer Ermittler müssen ihren Posten räumen. Dies berichtet die «SonntagsZeitung». «Mit diesem radikalen Schnitt tauscht Bundes­anwalt Michael Lauber fast jeden fünften Staatsanwalt des Bundes aus», heisst es weiter. Als Grund für die Massnahme nennt die Zeitung fehlende Leistungen.

«Es handelt sich um etwas mehr als zehn Prozent der gewählten Staatsanwälte des Bundes», erklärt Informationschef André Marty auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes macht die Bundesanwaltschaft keine Angaben zu einzelnen Personen und Gründen.

Die 31 Staatsanwälte des Bundes werden vom Bundesanwalt per Wahlverfügung auf vier Jahre gewählt. Die betroffenen Staatsanwälte werden also nicht entlassen, sondern nicht wiedergewählt.

Änderungen gibt es auch bei den stellvertretenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Diese Funktion wird per 2016 aufgehoben. Die betroffenen 14 Personen werden entweder zu Staatsanwälten des Bundes befördert oder aber zu Assistenz-Staatsanwälten zurückgestuft. Auch bei ihnen kommt es zu keinen Entlassungen. (SDA/noo)

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