Miloje D.* zog das Verdikt des Regionalgerichtes Emmental-Oberaargau vom April 2016 an das Obergericht weiter. Vor erster Instanz hatte der Pflichtverteidiger die Schuldfähigkeit seines Mandanten grundsätzlich in Frage gestellt, da von einer schweren psychischen Störung auszugehen sei (BLICK berichtete).
Sein Antrag, zusätzlich zu den medizinischen auch noch ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, war vom Regionalgericht abgelehnt worden. Die Richter gingen davon aus, dass der Mann nicht nur seine körperlichen, sondern auch die psychischen Beschwerden lediglich vortäuschte, um vor der Wahrheit zu flüchten.
Brutal getötet
Die ermordete Praxisassistentin Ruth Z.* hätte in einem Strafverfahren wegen missbräuchlich bezogener IV-Gelder gegen den Mann aussagen sollen. Dazu kam es aber nicht. Zehn Tage vor dem Gerichtstermin wurde die 38-jährige Frau an ihrer Wohnungstüre in Thunstetten angegriffen und mit mehreren Messerstichen brutal getötet.
Für die Vorinstanz war klar, dass der Angeklagte die Zeugin mit einem kaltblütig geplanten «Eliminationsmord» zum Schweigen bringen wollte. Der Angeklagte wies stets zurück, für die Bluttat verantwortlich zu sein. Am Tatort fand sich jedoch seine DNA und an seinen Schuhen wurde Blut des Opfers nachgewiesen.
Miloje D. ging problemlos einkaufen
Die Praxisassistentin hatte 2010 beobachtet, wie der angeblich invalide Patient alleine einkaufen ging und dabei problemlos gehen konnte. Diese Beobachtung, welche die Frau ihrem Chef in der Hausarztpraxis meldete, führte zu einer Überprüfung durch die Behörden.
Observationen durch IV-Detektive bestätigten, dass der Mann in unbeobachteten Momenten ohne fremde Hilfe unterwegs war. Die IV-Rente wurde daraufhin widerrufen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Mann war 2002 bei einem Arbeitsunfall gestürzt und meldete sich wegen chronischen Schmerzen und Depressionen bei der Invalidenversicherung. Ab 2003 erhielt er eine volle Rente. (SDA/ads)
* Name der Redaktion bekannt