Bei den Strassenschlachten in Bern flogen den Polizisten nicht nur Wurfgeschosse entgegen – sondern auch Laserstrahlen. Wer davon geblendet wird, kann bleibende Sehschäden davontragen und im schlimmsten Falle erblinden.
Am Wochenende sind zwölf Berner Polizisten verletzt worden. «Einige unter ihnen wiesen Beschwerden auf, nachdem sie durch Laser geblendet worden waren», sagt Kapo-Sprecherin Regina Aeberli zu BLICK. Ob sie Folgeschäden davontragen, lässt sich noch nicht sagen.
Um die Einsatzkräfte vor Laser-Attacken zu schützen, hat die Kantonspolizei Bern Anfang 2016 spezielle Laserschutzbrillen angeschafft. Diese haben jedoch einen Nachteil: Sie sind dunkel getönt und eignen sich nur bedingt bei nächtlichen Einsätzen.
Mussten einige Polizisten in Bern ihre Brillen abnehmen, um genug zu sehen? Oder ist der Schutz einfach zu schwach? Die Umstände, wie es am Wochenende trotz Brillen zu Laser-Verletzungen gekommen ist, werden zurzeit untersucht.
«Wir müssen Laserpointer als Waffen betrachten»
Die Kantonspolizei Bern will die seit kurzem angeschafften Schutzbrillen aber auf jeden Fall weiter verwenden. Das Modell stelle nach intensiven Tests das am besten geeignete Produkt dar. «Selbstverständlich beobachten wir die technische Entwicklung auf diesem Gebiet weiter», sagt Regina Aeberli.
Der Einsatz von gefährlichen Laserpointern ist in der Schweiz seit 2011 verboten – der Besitz aber noch nicht. Das Parlament arbeitet derzeit ein Gesetz aus, auch den Besitz zu untersagen. Nachdem beide Kammern dem Gesetz zugestimmt haben, diskutiert der Ständerat heute noch die Details. Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) verfolgt die Entwicklung gespannt.
«Wir fordern, dass Laserpointer bei Kontrollen beschlagnahmt werden dürfen. Dafür muss es eine gesetzliche Grundlage geben», sagt VSPB-Präsidentin Johanna Bundi Ryser zu BLICK. «Da Laserpointer schwerste Verletzungen auslösen können, müssen wir sie als Waffen betrachten.»
Harmlose Laserpointer sehen gleich aus wie gefährliche
Nicht nur Polizisten, auch Piloten, Busfahrer und Tramchauffeure werden vermehrt Opfer von Angriffen mit Laserpointern. Vor zwei Wochen haben drei 12-Jährige in Zürich einen Buschauffeur (54) geblendet. Er musste die Fahrt abbrechen und liess sich im Spital behandeln – jetzt ist er mehrere Wochen arbeitsunfähig. Die Polizei stellte die Tatwaffe sicher: Ein Laserpointer der Klasse 3.
Laserpointer werden in drei Klassen unterteilt. Erlaubt sind in der Schweiz Geräte der Klasse 1 und 2 – deren Leistung ist kleiner als ein Milliwatt, deshalb gelten sie als unbedenklich. Äusserlich unterscheiden sich die unzulässigen Laserpointer aber nicht von den zulässigen. Im Internet ist es nach wie vor relativ einfach, illegale Laserpointer zu bestellen.