Reitstallbetrüger Hanspeter B.* (53) muss sich endlich vor Gericht verantworten. Seit gestern steht der frühere Luzerner CVP-Grossrat vor dem Kantonalen Wirtschaftsgericht in Bern. Die Anklageschrift listet 29 Geschädigte auf, neun davon sind Privatkläger.
B. ist unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt. Die Gesamtdeliktsumme beträgt 1,56 Millionen Franken. BLICK machte den Fall publik.
Am ersten Prozesstag befragte die Richterin sechs Privatkläger. «Er kann reden wie ein Pfarrer», sagt H.F.* (83). Der Geschäftsmann gab B. vier Mal Geld, insgesamt 147'000 Franken. «Er machte einen anständigen Eindruck.»
Gleiche Masche
Die Masche von B. war immer die gleiche: Er erzählte seinen Opfern von einer Erbschaft in Höhe von 1,5 Millionen Franken, die er bald erhalten sollte. Zudem stellte er Millionen-Gewinne aus einem Kieswerk in Aussicht.
B. zeigte gefälschte Dokumente, darunter ein Schreiben der Gemeinde Luthern LU. «Dieser Fackel war für mich ausschlaggebend», sagt H.F. «Ich hätte ihm sonst kein Geld gegeben.»
Tante abgezockt
Josef H. (69) gab B. das Geld aus der Lebensversicherung seiner Ehefrau: 200'000 Franken. «Er hätte Schauspieler werden sollen», sagt der Unternehmer. «Er sagte, er brauche das Geld für einen Reiterhof in Mattwil im Thurgau. Wir waren gutgläubig.»
Selbst seiner Tante Agnes B.* (71) luchste B. 5000 Franken ab. «Als ich erfuhr, wie viele Leute er abzockte, musste ich mich nicht zu einer Anzeige überwinden.»
B. sicherte seinen Opfern zu, das Geld mit Zinsen innert kürzester Zeit zurückzuzahlen. Doch die Gläubiger gingen weitgehend leer aus.
Hans B.* (84) gab B. innert einer Woche sogar 369'000 Franken: «Ich bekam nicht einen Franken zurück.»
B. vertröstet
Vor Gericht vertröstet B. seine Gläubiger weiter. «Eines Tages kann ich das Geld zurückzahlen.» Wann denn, will die Richterin wissen. «Ich weiss nicht so genau. Vielleicht in einer Woche, vielleicht in einem halben Jahr», antwortet B. Die Richterin hakt nach: «Können Sie etwas konkreter werden?» B. kann nicht: «Es sind Sachen am Laufen.»
B. verzichtete auf alle Ansprüche aus dem Kieswerk seines Vaters. Jetzt redet er von einem mysteriösen Vertrag zwischen seinem verstorbenen Vater und dem Kieswerkbetreiber. «Haben Sie diesen Vertrag?», fragt die Richterin. Antwort: «Nein, den müsste ich zuerst anfordern.» Darauf die Richterin – zunehmend genervt: «Dafür hatten Sie ja genügend Zeit.»
Der Prozess geht heute mit der Befragung von B. weiter. Das Urteil folgt am Freitag.
* Namen der Redaktion bekannt