Der Bundesrat möchte heiratswilligen Brautleuten bürokratische Hürden aus dem Weg räumen. Er schlägt vor, die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung zu streichen.
Diese erfülle keinen praktischen Zweck mehr, schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament, die er am Mittwoch verabschiedet hat. Nach Abschluss des erfolgreichen Ehevorbereitungsverfahrens stehe der Trauung in rechtlicher Hinsicht nichts mehr im Wege.
Gesetzliche Bedenkfrist soll gestrichen werden
Bei der Frist handelt es sich um ein Überbleibsel des bis 1999 geltenden Verkündverfahrens. In diesem wurden Eheschliessungen am Heimatort der Brautleute öffentlich angekündigt. Innerhalb von zehn Tagen konnte dagegen Einspruch erhoben werden. Als das Verkündverfahren aufgehoben wurde, blieb die zehntägige Wartefrist als eine Art Bedenkfrist erhalten.
Im Ehevorbereitungsverfahren prüft das Zivilstandsamt, ob alle Voraussetzungen zur Eheschliessung erfüllt sind und ob keine Ungültigkeitsgründe vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel eine bereits bestehende Ehe, Urteilsunfähigkeit oder eine enge Verwandtschaft. An den Voraussetzungen für die Eheschliessung will der Bundesrat nichts ändern.
Schnelles Heiraten soll möglich werden
Künftig sollen aber die Verlobten nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens ohne Wartefrist heiraten dürfen. Dadurch falle nicht nur eine bürokratische Hürde weg, schreibt der Bundesrat. Es werde auch dem Wunsch von Brautleuten entsprochen, die sich ein möglichst rasches und schlankes Verfahren wünschten.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung geht auf eine Motion aus dem Parlament zurück. Am Erfordernis der zwei Trauzeugen haben die Räte damals festgehalten.
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(SDA)