Bundesrat will 10-Tage-Wartefrist abschaffen
Verlobte sollen schneller heiraten dürfen

Geht es nach dem Bundesrat, sollen künftig Verlobte schneller heiraten können. Die bis anhin bestehende «Bedenkfrist» von zehn Tagen soll abgeschafft werden.
Publiziert: 25.10.2017 um 12:39 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 04:50 Uhr
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Paar künftig nach ihrer Verlobung keine zehn Tage mehr warten müssen, bevor sie den Bund der Ehe schliessen dürfen.
Foto: Symbolbild/CHRISTIAN BEUTLER

Der Bundesrat möchte heiratswilligen Brautleuten bürokratische Hürden aus dem Weg räumen. Er schlägt vor, die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung zu streichen.

Diese erfülle keinen praktischen Zweck mehr, schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament, die er am Mittwoch verabschiedet hat. Nach Abschluss des erfolgreichen Ehevorbereitungsverfahrens stehe der Trauung in rechtlicher Hinsicht nichts mehr im Wege.

Gesetzliche Bedenkfrist soll gestrichen werden

Bei der Frist handelt es sich um ein Überbleibsel des bis 1999 geltenden Verkündverfahrens. In diesem wurden Eheschliessungen am Heimatort der Brautleute öffentlich angekündigt. Innerhalb von zehn Tagen konnte dagegen Einspruch erhoben werden. Als das Verkündverfahren aufgehoben wurde, blieb die zehntägige Wartefrist als eine Art Bedenkfrist erhalten.

Im Ehevorbereitungsverfahren prüft das Zivilstandsamt, ob alle Voraussetzungen zur Eheschliessung erfüllt sind und ob keine Ungültigkeitsgründe vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel eine bereits bestehende Ehe, Urteilsunfähigkeit oder eine enge Verwandtschaft. An den Voraussetzungen für die Eheschliessung will der Bundesrat nichts ändern.

Schnelles Heiraten soll möglich werden

Künftig sollen aber die Verlobten nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens ohne Wartefrist heiraten dürfen. Dadurch falle nicht nur eine bürokratische Hürde weg, schreibt der Bundesrat. Es werde auch dem Wunsch von Brautleuten entsprochen, die sich ein möglichst rasches und schlankes Verfahren wünschten.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung geht auf eine Motion aus dem Parlament zurück. Am Erfordernis der zwei Trauzeugen haben die Räte damals festgehalten.

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(SDA)

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