Berner Gemeinden sollen handeln
Kanton Bern fordert Verbot von Koran-Verteilaktion «Lies!»

Die Koran-Verteilaktion «Lies!» verbreitet seit geraumer Zeit extremistisches Gedankengut. Jetzt ruft der Kanton Bern die bernischen Gemeinden zum Verbot auf.
Publiziert: 19.10.2017 um 10:43 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 14:05 Uhr
Aus Sicht des Bundesrats fehlen für ein Verbot der Koran-Verteilaktion «Lies!» im Moment die gesetzlichen Grundlagen.
Foto: KEYSTONE/DPA/Franziska Kraufmann

Der Kanton Bern versucht gegen die Koran-Verteilaktion «Lies!» vorzugehen. Er hat die Gemeinden in einem Schreiben aufgerufen, keine Standaktionen zu bewilligen - was aber nicht bedeutet, dass auf Kantonsgebiet keine Korane mehr verteilt werden können.

Das zeigt das Beispiel der Stadt Bern. Ginge ein Gesuch ein, würde man es gemäss Empfehlung des Kantons ablehnen, erklärte Sicherheitsdirektor Reto Nause am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Nur: «In Bern sind gar keine Gesuche für Koran-Verteilaktionen hängig.»

Schweiz Behörden prüfen geeignete Massnahmen

Das hängt damit zusammen, dass Verteilaktionen ohne Infrastruktur von maximal drei Personen nicht bewilligungspflichtig sind. In diesen Fällen hat die Kantonspolizei laut Nause die Anweisung, Personenkontrolle vorzunehmen. «So wissen wir wenigstens, welche Personen hinter der Aktion stehen.»

Die Stadtberner SVP forderte 2015 auf dem Motionsweg ein «Lies!»-Verbot. Der Gemeinderat lehnte dies ab: Ein städtisches Verbot würde «vor geltendem Recht nicht standhalten und wäre somit nicht zielführend». Der Stadtrat lehnte den Vorstoss in diesem Frühling ab.

Die Behörden in der Schweiz prüfen seit längerem geeignete Massnahmen gegen «Lies!», weil sie in der Aktion einen Nährboden zur potenziellen Radikalisierung von jungen Männern sehen.

Grundhaltung von «Lies!» ist verfassungsfeindliche

Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession für ein Verbot aus. Aus Sicht des Bundesrats fehlen dafür im Moment die gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat machte aber kürzlich deutlich, dass er es begrüsst es, wenn die Kantone die Bewilligung für Standaktionen verweigern.

Im Kanton Bern sind dafür die Gemeinden zuständig. Deshalb erhalten diese nun Post von der Polizeidirektion. Diese ist der Ansicht, dass hinter der Aktion eine verfassungsfeindliche Grundhaltung steht, wie sie in einem Communiqué vom Donnerstag schreibt. Das Demokratie- und Rechtsstaatprinzip werde abgelehnt, und es werde extremistisches Gedankengut verbreitet. (SDA)

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