Ein türkischer Vater (48) aus Basel zwang seine zwei Töchter zur Heirat – und dafür war ihm jedes Mittel recht: Er malträtierte seine Kinder über Jahre. Deshalb muss er nun dreieinhalb Jahre hinter Gitter, entschied das Basler Strafgericht.
Der Mann wohnt seit 30 Jahren in der Schweiz. Sein Heirats-Terror begann 2012: Der Vater zwang die ältere Tochter zur Hochzeit mit einem ihr fremden Mann. Dieser begann kurz darauf seine Frau zu schlagen. Regelmässig würgte und malträtierte er sie. Verzweifelt flüchtete die junge Frau immer wieder ins Elternhaus und bat um die Erlaubnis zur Scheidung.
Doch der Vater zwang sie, beim gewalttätigen Ehemann zu bleiben. Falls sie es nicht tun würde, drohte er, sie für immer in die Türkei zu bringen und sie dort erneut zu verheiraten.
Er schlug seine Tochter halb tot
Auch die jüngere Tochter litt unter dem Brutalo-Vater. Über Facebook hatte sie sich mit einem Türken aus Italien angefreundet und besuchte ihn dort. Doch der junge Mann drängte sie zur Heirat, versuchte, sie in einem Park zu vergewaltigen. Nur mittels heftiger Gegenwehr konnte sie sich retten.
Als der Vater vom Besuch erfuhr, schlug er seine Tochter. Sie schloss sich im Badezimmer ein, dann wurde sie ohnmächtig – der Vater nahm bei der Attacke in Kauf, dass sein Kind schwere und lebensgefährliche Verletzungen und bleibende Schäden davonträgt!
Die zwei Töchter brachen alle Beziehungen zur Familie ab und begannen ein neues Leben. Heute wissen nur wenige Menschen, wo sie sich aufhalten.
«Sie bezahlen einen hohen Preis für ihr Selbstbestimmungsrecht», sagt Opferanwältin Annalisa Landi zur «Basler Zeitung». Die jungen Frauen werden nie mehr zu ihrer Familie zurückkehren. Sie hätten enorm gerungen, bevor sie sich zur Flucht entschlossen hätten.
Erst seit 2013 im Strafrecht
Das Gericht glaubte den Aussagen der Töchter. Zudem sei ihre Version durch Lehrpersonen und SMS bestätigt worden. Der Fall der ersten Tochter ist jedoch nicht strafrelevant: Den Tatbestand der Zwangsheirat gibt es erst seit 2013. Der Fall der zweiten Tochter ist laut Gericht versuchte Zwangsheirat.
Neben dem Hauptangeklagten standen zwei weitere junge Männer vor Gericht, weil sie ebenfalls auf die jungen Frauen eingeprügelt, sie bedroht und versucht hatten, sie zu vergewaltigen – ganz im Sinne des Hauptangeklagten. Die zwei wurden zu 16 und 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Verurteilung des Basler Strafgerichts gehört zu den ersten Verurteilungen wegen Zwangsehe in der Schweiz. Der erste Fall fand im Kanton Thurgau statt (BLICK berichtete).