Es gebe drei Möglichkeiten, sagte Guy Parmelin in einem Interview mit der «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche»: das normale Verfahren für Rüstungsbeschaffung ohne Referendumsmöglichkeit, die Herbeiführung einer Referendumsmöglichkeit durch einen Planungsbeschluss oder eine Änderung des Militärgesetzes.
Man fürchte sich nicht vor einer Abstimmung, sagte Parmelin zu den Zeitungen. Es gebe aber eine gewisse Skepsis gegenüber der Idee, ein Rüstungsgeschäft dem Referendum zu unterstellen. Das Schweizer System kenne kein Finanzreferendum. «Es ist fragwürdig, nur einzelne Finanzgeschäfte einer Volksabstimmung zu unterstellen, andere nicht», sagte der Bundesrat. Das gelte auch für den Olympiakredit.
Die bestehenden Regeln sagten, dass Rüstungsgeschäfte nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müssten: «Die Gripen-Vorlage war eine Ausnahme, nicht die Regel», sagte der Vorsteher des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Anfang November 2017 legte der Bundesrat für Kampfjets und Fliegerabwehr einen finanziellen Rahmen von acht Milliarden Franken fest. Über die Anzahl Flugzeuge und deren Hersteller wurde noch nicht entschieden.
Im Mai stellte eine Expertengruppe des Bundes verschiedene Varianten für die Kampfjet-Beschaffung vor. Die Kostenpunkte bewegten sich zwischen 5 und 18 Milliarden Franken. Mit den 8 Milliarden Franken einigte sich der Bundesrat auf einen Mittelweg.