Affäre Sperisen
Erwin Sperisen steht in Genf zum dritten Mal vor Gericht

Die Genfer Justiz wird ab heute Montag die Vorwürfe gegen Erwin Sperisen, den ehemaligen Chef der Nationalpolizei von Guatemala, neu beurteilen. Das Bundesgericht hatte im Juli 2017 das Urteil mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe aufgehoben.
Publiziert: 16.04.2018 um 09:17 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 18:05 Uhr
Erwin Sperisen steht ab heute Montag zum dritten Mal vor Gericht. Die Genfer Justiz muss die Vorwürfe gegen den früheren Chef der Nationalpolizei von Guatemala neu beurteilen. Das Bundesgericht hatte im Juli 2017 das Urteil mit der lebenslänglichen Freiheitsstrafe aufgehoben. (Archivbild)
Foto: Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Der Fall Sperisen beschäftigt die Genfer Gerichte schon seit Jahren. Der ehemalige guatemaltekische Polizeichef war 2007 in die Schweiz geflüchtet und lebte zunächst fünf Jahre unbehelligt in der Rhonestadt. Seine Festnahme im August 2012 erfolgte nach zahlreichen Aufrufen der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) und der Organisation gegen Straffreiheit (Trial).

Bei den Prozessen vor erster und zweiter Instanz mussten sich die Gerichte vor allem auf die Unterlagen der Uno-Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) stützen. Die Vorwürfe drehen sich um die Operation «Pavo Real» vom 25. September 2005, mit der die Kontrolle über das Gefängnis Pavón zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge.

Rund ein Jahr zuvor waren neunzehn Inhaftierte aus der Strafvollzugsanstalt El Infiernito entwichen. Drei von ihnen kamen am 3. November 2005 beziehungsweise am 1. Dezember 2005 zu Tode, nachdem sie von der Polizei im Rahmen der Aktion «Gavilán» gefasst worden waren.

Das Genfer Kantonsgericht sprach Sperisen in allen zehn Fällen wegen Mordes schuldig. Das Bundesgericht kritisierte im Juli das kantonale Verfahren aber in mehreren Punkten. So sei Sperisens Recht auf Konfrontation mit wichtigen Belastungszeugen bezüglich massgeblicher Fakten nicht respektiert worden.

Die Würdigung bestimmter Beweise durch das Kantonsgericht bezeichnete das Bundesgericht als willkürlich. Was die Operation «Gavilán» betrifft, erachtete das Bundesgericht den Anklagegrundsatz als verletzt.

Das Kantonsgericht habe die Verantwortlichkeit von Sperisen bei diesen Tötungen auch damit begründet, dass er an der Folterung von Inhaftierten beteiligt gewesen sei. Entsprechende Ausführungen dazu fehlten jedoch in der Anklageschrift.

Das Bundesgericht lehnte aber auch zahlreiche Einwände der Verteidigung von Sperisen ab, unter anderem jene, die Mutter eines bei der Operation «Pavo Real» verstorbenen Häftlings nicht als Privatklägerin zuzulassen.

Seit dem Urteil des Bundesgerichts wurde der guatemaltekisch-schweizerische Doppelbürger nach fünf Jahren im Gefängnis Champ-Dollon unter Hausarrest gesetzt. Sperisen beteuerte seither in zahlreichen Interviews seine Unschuld.

Seine Verteidiger attackierten die Anklage und die Genfer Justiz seit dem Bundesgerichtsurteil an allen Fronten. Bezüglich der Privatklägerin reichten sie eine Beschwerde bei der Genfer Anwaltskammer ein.

Sie versuchten zudem vergeblich, die Präsidentin des Gerichts in Ausstand zu setzen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag Sperisens, den Berufungsprozess zu verschieben. In der Woche vor dem Prozess stärkte zudem der ehemalige Präsident Guatemalas, Oscar Berger, Sperisen den Rücken. (SDA)

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