Abonnemente
Kunden sollen bei Vertragsverlängerungen gewarnt werden

Ein Handy- oder Fitnessclub-Abo soll nicht mehr automatisch verlängert werden dürfen, ohne dass der Anbieter den Kunden rechtzeitig darüber informiert, dass der Vertrag gekündigt werden kann. Die Rechtskommission des Nationalrates will die geltenden Regeln ändern.
Publiziert: 16.06.2017 um 12:23 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:24 Uhr
Wer ein Handyabo abschliesst, muss künftig vor der ersten Vertragsverlängerung über die Möglichkeit einer Kündigung informiert werden. Das möchte die Nationalratskommission. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Sie hat eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in die Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Idee kam vom ehemaligen Nationalrat Mauro Poggia (MCG/GE), der 2013 eine parlamentarische Initative mit diesem Anliegen eingereicht hatte. Die Räte hiessen diese gut.

Die Nationalratskommission kritisiert, dass es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer mehr Klauseln gebe, die eine stillschweigende oder automatische Verlängerung des Vertrags bei dessen Auslaufen vorsähen, wenn der Kunde oder die Kundin nicht rechtzeitig kündige. Die Kundinnen und Kunden müssten sich für jeden Vertrag das Datum merken, an welchem dieser ablaufe. Viele seien schon in die Falle eines derartigen Vertrags getappt.

Am Grundsatz, dass ein Dienstleistungsvertrag stillschweigend verlängert werden kann, will die Kommission nicht rütteln. Künftig sollen aber die Anbieter verpflichtet werden, die Kunden mindestens einen Monat vor der erstmaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses über die Möglichkeit der Kündigung zu informieren. Unterlassen sie dies, sollen die Kundinnen und Kunden ohne Konventionalstrafe jederzeit vom Vertrag zurücktreten können.

Die Kommission ist der Überzeugung, dass mit einer solchen Regelung Konsumenten vor ungewollt langen vertraglichen Verpflichtungen geschützt werden können. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 9. Oktober.

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