Die Unternehmenssteuerreform 4 soll eine mehrheitsfähige Vorlage werden. Die nationalrätliche Kommission will darum einen jener Fehler vermeiden, die die Unternehmenssteuerreform III zum Absturz gebracht hatten: Die Kosten wurden auf 3 bis 4 Milliarden Franken geschätzt, aber eigentlich wusste es niemand so genau. Kam hinzu, dass es sich stets um eine statische Schätzung handelte. Diese ging davon aus, dass kein Unternehmen die Schweiz verlässt und keines zuzieht.
Die WAK will nun die dynamischen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen analysieren lassen. Dazu soll die Verwaltung die Kantone zu ihren Umsetzungsvorhaben befragen und daraus verschiedene Szenarien entwickeln. Ziel sei es, dass die Bundesversammlung und allenfalls später die Bevölkerung in Kenntnis der möglichen finanziellen Auswirkungen über die Steuervorlage 17 entscheiden könne, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste von heute Mittwoch.
Der Bundesrat hatte vor zwei Wochen die Eckwerte der Vorlage präsentiert. Zweck bleibt die Abschaffung kantonaler Steuerprivilegien für internationale Unternehmen und die gleichzeitige Entlastung aller Firmen. Mit Forschungsförderung und Patentbox enthält die neue Vorlage Elemente der gescheiterten Unternehmenssteuerreform, die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer fehlt. Ein Zuschlag auf die Familienzulagen soll die Reform sozial abfedern. (sda/hlm)