Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afrika
Bundesanwaltschaft will Sonko und Kosiah vor Gericht bringen

Wie die Bundesanwaltschaft mitgeteilt hat, prüft sie, zwei Ausländer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen: Ousman Sonko und Alieu Kosiah.
Publiziert: 20.04.2018 um 11:28 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:50 Uhr
Ousman Sonko soll sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht haben.
Foto: zvg
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Sermîn Faki

Die Bundesanwaltschaft (BA) will den früheren Innenminister Gambias, Ousman Sonko, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen. Dem im Januar 2017 verhafteten Sonko wirft die Schweizer Sektion von TRIAL International vor, für Folterungen verantwortlich gewesen zu sein oder zumindest davon gewusst zu haben. Er hatte in der Schweiz Asyl beantragt.

Auch Rebellenführer Alieu Kosiah soll sich vor dem Richter verantworten

Auch einen zweiten Ausländer will die BA Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht bringen: den ehemaligen liberianischen Rebellenführers Alieu Kosiah. Kosiah ist seit 2014 in der Schweiz wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen inhaftiert, nachdem verschiedene Rechtsanwälte im Namen liberianischer Opfer Anklage gegen Kosiah eingereicht hatten.

Auch hier soll das Verfahren derart fortgeschritten sein, dass die BA ihn vor dem Bundesstrafgericht anklagen will. «Wir gehen momentan davon aus, dass wir in zwei Fällen beim Bundesstrafgericht Anklage erheben werden», so der stellvertretende Bundesanwalt Ruedi Montanari.

2011 setzte die Schweiz in Zusammenhang mit der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs eine Reform ihrer Strafgesetzgebung um, mit der das Prinzip der «universellen Gerichtsbarkeit» für Verbrechen gegen das Völkerrecht eingeführt wurde.

BA verfolgt 17 Fälle

Die Schweiz kann seither gegen Menschen jeglicher Nationalität ein Verfahren aufnehmen, die unter Verdacht stehen, irgendwo auf der Welt «internationale Verbrechen» – Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit – begangen zu haben.

Seit 2011 wurden 40 Fälle an die BA herangetragen, die meisten mussten aber eingestellt werden. Aktuell verfolgt die BA 17 solcher Fälle, in elf wurde ein Verfahren eröffnet.

Der bisher einzige Fall, bei dem in der Schweiz jemand für Kriegsverbrechen, die er Jahre zuvor in seinem Heimatland begangen hatte, verurteilt wurde, geht auf die späten 1990er-Jahre zurück – und war damals noch von der Militärjustiz behandelt worden.

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