SVP-Exponenten vor Bundesgericht
Heute kommt das Urteil zum «Schlitzer»-Inserat

Showdown in Lausanne: Das Bundesgericht klärt heute die Frage, ob das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» gegen die Rassismusstrafnorm verstösst.
Publiziert: 13.04.2017 um 08:21 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 05:13 Uhr
Martin Baltisser, damals Generalsekretär SVP, links, und Silvia Bär, stellvertretende Generalsekretärin SVP, im April 2015 auf dem Weg ans Obergericht Bern am Donnerstag.
Foto: KEYSTONE/Peter Klaunzer
Sermîn Faki

«Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» Ist das nun Rassendiskriminierung oder erlaubte politische Werbung? Diese Frage klärt heute das Bundesgericht. Am Pranger stehen der ehemalige SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine immer noch amtende Stellvertreterin Silvia Bär.

Sie mussten die Verantwortung übernehmen für ein Inserat, das die SVP im Sommer 2011 geschaltet hat. Mehrere Verlage lehnten zwar ab, weil der Inhalt rassistisch sei - nicht so die «NZZ» und das «St. Galler Tagblatt». Hier erschien das Inserat.

Damit warb sie für die Initiative gegen Masseneinwanderung, die sich damals im Sammelstadium befand. Baltisser und Bär mussten den Kopf hinhalten für den damaligen SVP-Präsidenten Toni Brunner, der als Nationalrat politische Immunität geniesst.

Einspruch gegen bedingte Geldstrafen

Für das Berner Regional- und anschliessend das Obergericht war der Fall klar: Das Inserat bezeichne alle Kosovaren als Gewaltverbrecher – klare Rassendiskriminierung. Baltisser und Bär wurden zu bedingten Geldstrafen je 45 Tagessätzen à 220 bzw. 300 Franken verurteilt.

Damit waren diese nicht einverstanden und zogen das Urteil ans Bundesgericht weiter. Das Inserat schildere nur eine Gewalttat, die sich so kurz zuvor in Interlaken BE ereignet hatte. Ein Kosovare hatte im August 2011 in Begleitung eines Landsmannes bei einem Streit auf den Schweizer Schwinger Kari Zingrich eingestochen. Damit sei klar, dass nicht die Kosovaren als solche gemeint seien, sondern diese zwei konkreten Bürger des Balkan-Staats.

Politisch hat die SVP gewonnen

Die Bundesrichter in Lausanne werden heute darüber entscheiden, welche Lesart sie für richtig halten. Unter politischen Gesichtspunkten hat die SVP ohnehin gewonnen. Sie konnte das Thema mit ihrem Kampf gegen die Rassismusstrafnorm über Jahre bewirtschaften.

Ein Freispruch wird alle umstrittenen Kampagnen der letzten Jahre im Nachhinein legitimieren. Und eine Verurteilung wird die Partei als Richterspruch gegen die Meinungsäusserungsfreiheit kritisieren und sagen, die Rassimusstrafnorm werde missbraucht, um politisch missliebige Meinungen zu unterdrücken.

Update: Um 12.25 Uhr kam das Urteil: «Inserat war rassistisch!»

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