Wie sicher sind Fussfesseln? Darüber streitet die Politik. Obwohl das Gesetz, das die elektronische Überwachung von Straftätern ermöglichen wird, bereits im Januar in Kraft tritt.
Laut «Tages-Anzeiger» warnen die Kantone vor dem Einsatz von Fussfesseln. Hauptgrund: Die Überwachung könne nur zu Bürozeiten garantiert werden. Die Ressourcen für eine Rundum-Überwachung würden schlicht fehlen.
Doch diese sei bei richtiger Anwendung des Gesetzes gar nicht vorgesehen, verteidigt Daniel Jositsch (52) die Fussfesselpraxis. «Wenn ein Täter eine unbedingte Freiheitsstrafe verbüssen muss, entscheidet man, ob er dies im offenen oder geschlossenen Vollzug macht. Sprich, mit Mauern und Wächtern – oder ohne.» Ohne könne der Täter immer abhauen, wenn er wolle. Auch zu Bürozeiten. Darum sei die Aufregung um die Bürozeiten-Fussfesseln aufgeblasen, es würde ein völlig falsches Bild vermittelt.
Keine Fussfesseln für Gewalttäter
Und bei Gewalttätern wie dem Mörder von Marie? Dieser schnitt seine Fussfessel mit einer normalen Schere durch und machte sich auf die Suche nach einem Opfer. Oder beim Serienvergewaltiger Wenger?
Jositsch: «Beim Mörder von Marie und auch beim Serienvergewaltiger Wenger war es Versagen, dass bei diesen Tätern Fussfesseln angeordnet wurden. Wenn ein Täter gefährlich ist, dann wird er sicher nicht mit Fussfesseln überwacht werden.»
Das Gesetz, das ab Januar 2018 in Kraft tritt, sei klipp und klar: «Nur ungefährliche Täter, von denen keine Fluchtgefahr ausgeht, sollen mit Fussfesseln überwacht werden.»
SVP-Rickli: «Das vermittelt Scheinsicherheit»
Ob dieser Erklärung nur den Kopf schütteln kann SVP-Nationalrätin Natalie Rickli (41, SVP/ZH): «Uns sagte man damals bei der Debatte, dass diese elektronischen Fussfesseln nur bei ungefährlichen Tätern angewendet werden. Wir haben davor gewarnt, dass auch Gewalttäter und Vergewaltiger davon profitieren können.»
Zudem sei es fatal, dass die Fussfesseln keinen Alarm auslösen würden. Rickli: «Das ist störend und vermittelt eine Scheinsicherheit.»